Cum-Ex-Skandal: Apobank will 49 Millionen Euro zurück Patrick Hollstein, 07.04.2022 17:56 Uhr
Am Bonner Landgericht hat in dieser Woche der Prozess gegen Hanno Berger begonnen, der Steueranwalt ist die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal. Auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) war im größten deutschen Steuerskandal involviert. Für sie drohen laut Finanzvorstand Holger Wessling zwar keine weiteren Risiken, abgeschlossen ist die Sache aber noch nicht.
2020 hatte das Finanzamt Düsseldorf Steuern in Höhe von 48,8 Millionen Euro nachgefordert, die die Apobank aufgrund von Cum-Ex-Geschäften zu wenig gezahlt haben soll. Zwar wurde Einspruch eingelegt, doch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt. Im vergangen Jahr wurde die Rückzahlung daher angewiesen.
Der neue Vorstandschef Matthias Schellenberg versicherte, dass man vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeite. Wie andere Banken auch verfolge man aber nicht nur den Einspruch weiter, sondern prüfe auch Schadenersatzforderungen gegen andere Finanzhäuser.
Bei den Cum-Ex-Deals inszenierten Finanzmarktjongleure ein Verwirrspiel mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch und bekamen dadurch Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Apobank war laut einem früheren Bericht des Handelsblatts dabei keine treibende Kraft, vielmehr war sie nur als Depotbank tätig und verwahrte Aktien, für die Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden. Auf Basis dieser Bescheinigungen erfolgten später Erstattungen.
Zahlreiche andere Banken waren in die Cum-Ex-Deals zur Lasten der Staatskasse und damit zu Lasten der Allgemeinheit involviert – auch sie wurden bereits zur Kasse gebeten, dies in teilweise deutlich größerem Umfang als die Apobank. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erfüllten die Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.