Im Zusammenhang mit der sogenannten Cum-Ex-Affäre bei deutschen Banken ist es auch Ende September bei der Düsseldorfer Apobank zu einer Durchsuchung. Ermittler der Staatsanwaltschaft Köln wurden am 25. September in der Bank vorstellig. Die Staatsanwaltschaft Köln lehnte eine Stellungnahme ab. Die Apobank bestätigt den Vorgang. Mehrere deutsche Banken stehen in diesem Zusammenhang im Fokus von Ermittlungen.
Eine Sprecherin der Apobank erklärte auf Nachfrage: „Wir bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Köln am 25. September 2019 in der Zentrale der Apobank Durchsuchungen vorgenommen hat. Es geht um Geschäftsvorfälle aus den Jahren 2009 und 2010. Die Apobank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden, um zur schnellstmöglichen Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Darüber hinaus kann die Apobank angesichts der laufenden Untersuchungen aktuell keine weiteren Auskünfte geben.“
Laut einem Bericht von „finanz-szene.de“ reiht sich die Apotheker- und Ärztebank in den Kreis von Finanzdienstleistern ein, die seit dem Spätsommer unangemeldet Besuch von Ermittlern in Sachen „Cum ex“ bekamen: Am 10. September war die Commerzbank-Zentrale in Frankfurt, bereits am 29. August die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream durchsucht worden. Hintergrund in allen Fällen ist auch der Kampf gegen Verjährungsfristen: Da es um Vorgänge aus den Jahren 2009 und 2010 geht, fassen die Ermittler den Kreis der Verdächtigen häufig präventiv „weit“ und wollen noch rechtzeitig die Verfahren einleiten. Per Mitte September ging es um insgesamt 56 Verfahrenskomplexe mit 400 Beschuldigten.
Mit größeren wirtschaftlichen Risiken rechnet die Apobank zumindest laut ihrem Halbjahresbericht offenbar nicht. Für Prozessrisiken hat das Institut per 30. Juni Rückstellungen über 17,6 Millionen Euro gebildet. Darin enthalten sind indes 15 Millionen Euro für Rechtsrisiken aus unwirksamen Darlehens-Vereinbarungen.
Cum-Ex-Geschäfte sind eine Variante des Dividendenstripping. Darunter versteht man die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenzahlung und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Solche Geschäfte sind häufig durch die Erlangung von Steuervorteilen motiviert. Zum Beispiel steht inländischen Unternehmen eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Kapitalertragssteuer auf Dividenden zu, ausländischen Haltern der Aktien deutscher Unternehmen jedoch nicht.
Ob es sich bei den Geschäften um unerwünschte, aber legale aggressive Steuergestaltung oder illegale Steuerhinterziehung hängt von Details der Transaktion und der darauf anzuwendenden rechtlichen Vorschriften ab. Bei einer als Cum-Ex bekannt gewordenen Variante dieser Geschäfte kam es in der Vergangenheit in großem Umfang zu bewusst herbeigeführter mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer.
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