Videoapotheken

CoBox zählt Landapotheken

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Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnten auch Videoapotheken erlaubt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diskutiert mit den Apothekerverbänden über eine Abgrenzung zu Rezeptsammelstellen. Unterdessen wirbt der Unternehmer Ulrich Baudisch mit einer eigenen Erhebung für den Einsatz seiner Videoapotheke CoBox.

Für die Studie hatte Baudisch eine eigene Auswahl von Gemeinden in allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg, Bremen und dem Saarland untersucht. In insgesamt 1660 Gemeinden mit 2500 bis 5000 Einwohnern wurden die Apotheken gezählt. 325 Ortschaften - also knapp 20 Prozent - müssen demnach ohne Apotheke auskommen.

Die nächste Apotheke liegt laut Erhebung bei 107 dieser Gemeinden zwei bis fünf Kilometer entfernt, bei weiteren 179 Gemeinden sind es zwischen fünf und zehn Kilometer. Für die Einwohner jeder zehnten Gemeinde ist die Entfernung noch größer. Aus den erhobenen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die Gemeinden über Rezeptsammelstellen mit Arzneimitteln versorgt werden.

Trotzdem ist Baudisch zufolge die Versorgung auf dem Land schon heute nicht mehr gesichert: „Natürlich haben positiv formuliert 80 Prozent der Ortschaften eine optimale Versorgung. Aber die Frage ist: Reicht uns das?“, so Baudisch gegenüber APOTHEKE ADHOC. Videoapotheken könnten aus seiner Sicht in ländlichen Gebieten eine Lücke schließen - auch in der Beratung. „Die Phase mit Blechbriefkästen als Rezeptsammelstellen müssen wir überwinden“, sagte Baudisch.

Die CoBox ist eine geschlossene Kabine, bei der Patienten per Videokonferenz Kontakt zu der angeschlossenen Apotheke aufnehmen und ihre Rezepte hinterlegen können. Die Arzneimittel werden per Botendienst oder Versand geliefert. Bislang gibt es acht dieser Videoapotheken in Hessen, in anderen Bundesländern verhandelt Baudisch noch mit den Behörden über die Auflagen.

So legt der Unternehmer selbst Wert auf den regionalen Bezug. In seiner Stellungnahme zur ApBetrO-Novelle will er sich für eine Entfernungsobergrenze zur betreibenden Apotheke einsetzen; analog zu den Regelungen bei Filialapotheken. „Wir wollen das Risiko einer versteckten Kettenbildung auf jeden Fall verhindern“, sagt Baudisch.

Fraglich ist, ob diese Grenze leicht zu ziehen sein wird, denn der Druck von außen steigt bereits: Mehrere große Versandapotheken - deutsche und niederländische - haben Baudisch zufolge bereits angeklopft. Er habe abgelehnt. „Ich sehe da keine Gesprächsbasis“, so Baudisch. Der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) hält nichts von der Maximalentfernung.

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