Insolvenzverfahren

CoBox: „Kein Leben nach dem Tod“

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Berlin -

Die insolvente CoBox AG wird nicht fortgeführt. Anfangs interessierte Zulieferer auf Seiten der Gläubiger hätten inzwischen abgewunken, berichtet Insolvenzverwalter Dirk Pfeil. Damit sei die Videoapotheke zu einem Schreibtischfall geworden: „Hier gibt es kein Leben nach dem Tod.“ Geld sehen werden die mindestens zwölf geschädigten Apotheker wohl nicht mehr, einer muss sogar mit einer Klage des Insolvenzverwalters rechnen.

 

Noch immer sind Pfeil zufolge nicht alle Forderungen angemeldet. Aber es deutet nichts darauf hin, dass es für die Gläubiger „eine Quote“ gibt, also dass zumindest ein Teil der offenen Rechnungen bezahlt wird. Denn aus der Masse werden zuerst die Verfahrenskosten bezahlt, dann die sogenannten Masseschulden.

Auf dem Papier hatte die CoBox AG bei der ersten Gläubigerversammlung Mitte Oktober Außenstände von rund 360.000 Euro. Weitere 650.000 Euro hatten Apotheker als Schutzgebühr an den ehemaligen CoBox-Chef Ulrich Baudisch gezahlt. Diese Beträge von je rund 63.000 Euro sollte eigentlich später mit der CoBox verrechnet werden.

Doch die Pleite kam dazwischen – nicht ausgelieferte Videoapotheken sind Teil der Insolvenzmasse und aufgrund der Entwicklung des Unternehmens heute quasi wertlos. Weil Baudisch mit dem Betrieb der CoBox nichts zu tun hatte, können installierte Videokabinen allerdings weiter genutzt werden – so es sich für die Apotheke lohnt.

 

 

Während die Staatsanwaltschaft routinemäßig der Frage der Insolvenzverschleppung nachgeht, hat ein Apotheker offenbar selbstständig Strafanzeige wegen Betrugs gegen Baudisch gestellt. Bei einer Verurteilung müsste der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haften. Ob dort etwas zu holen ist, bliebe abzuwarten. Immerhin: Schenkungen – etwa die Überschreibung von Immobilien – sind nach der Insolvenzordnung bis zu zehn Jahre anfechtbar.

Der Apotheker aus Darmstadt könnte aber zwischenzeitlich selbst vor Gericht landen. Er will seine CoBox nicht bezahlen, eben weil er sich von Baudisch getäuscht fühlt. Dieser habe stets behauptet, dass die Apotheker die in der CoBox bestellten Arzneimittel auch mit einem eigenen Botendienst ausfahren könnten. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Erlaubnis dann aber nur für den Versand durch eine externen Logistiker erteilt.

Insolvenzverwalter Pfeil hat sich von der Behörde deren Auffassung bestätigen lassen. Weil die Rechtslage eindeutig sei, will er die ausgelieferte CoBox voll in Rechnung stellen. Zahlt der Apotheker nicht, wird Pfeil klagen.

 

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