CoBox ist keine Erfindung Alexander Müller, 21.06.2011 11:40 Uhr
Die CoBox ist vor dem Europäischen Patentamt gescheitert. Aus Sicht der Behörde ist die Videoapotheke keine Erfindung. Ein entsprechender Patentantrag der Firma aus dem hessischen Waldsolms wurde zurückgewiesen. Auf den Vertrieb der CoBox hat die Entscheidung des Patentamtes aber keinen Einfluss.
Die Verhandlung am 30. Mai in München lief alles andere als gut: CoBox-Erfinder Ulrich Baudisch wollte seine Videoapotheke eigentlich vorführen, doch die Prüfungsabteilung hielt das nicht für notwendig. Auch als Baudisch kurzfristig krankheitsbedingt absagen musste, hielt die Behörde an dem Verhandlungstermin fest. Offenbar war die Aktenlage aus Sicht der Behörde eindeutig. Nach nicht einmal einer Dreiviertelstunde stand die Entscheidung fest: Wegen „fehlender erfinderischer Tätigkeit“ wurde der Patentantrag zurückgewiesen.
In ihrer Begründung führt die Prüfstelle aus, dass alle technischen Merkmale der CoBox „notorisch bekannt“ seien. Mit Bezug auf die im Antrag erwähnte Videokonferenz reicht aus Sicht der Behörde schon ein Verweise auf Internetprogramm „Skype“ aus. Der Bildtelefon-Service hatte nach Recherchen der Behörde schon 405 Millionen Nutzer, bevor die CoBox ihren Patentantrag gestellt hatte. Auch der räumliche Abstand zwischen Kartenleser, Scanner, Drucker und Eingabeeinheit zur Gegenstelle ist aus Sicht des Patentamtes nichts Neues. Die CoBox habe „keinen überraschenden kombinatorischen Effekt“.
Die CoBox hatte sich schließlich auf den wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Geschäftsmodells berufen. Die Prüfer erkennen zwar an, dass dies in Patentfragen grundsätzlich berücksichtigt werden kann. „Dennoch bleibt das Argument bestehen, dass dort, wo kein technisches Problem zu lösen ist auch keine erfinderische Tätigkeit vorliegen kann“, so die Behörde.