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Celesio kommentiert Bundesregierung APOTHEKE ADHOC, 15.04.2008 16:16 Uhr

Berlin - 

Der Stuttgarter Pharmahandelskonzern Celesio hat das Antwortschreiben der Bundesregierung an die Europäische Kommission zum Anlass genommen, um seiner Position mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen: Unter dem Titel „Bundesregierung und Celesio auf einer Linie“ postuliert der Konzern: „Die Mitteilung der Bundesregierung zum Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken vom 26. März 2008 wird von Celesio als Bestätigung ihrer Einschätzung zur kommenden Liberalisierung des Apothekenmarktes gewertet."

Celesio-Chef Dr. Fritz Oesterle führt aus: "Die Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission zeigt, dass wir mit unserer Einschätzung der Entwicklung des deutschen und europäischen Apothekenmarktes auf gleicher Linie mit der Bundesregierung liegen." Er sehe in der Stellungnahme darüber hinaus "eine entscheidende Weichenstellung auf dem Weg zu einer Liberalisierung des deutschen Apothekenmarktes". Oesterle betonte, er halte es "für dringend erforderlich", den Dialog zwischen den Marktbeteiligten und politisch Verantwortlichen zu intensivieren. Dies sei "unabdingbar notwendig" im Interesse der Apotheker und der Patienten, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung weiterhin gewährleisten zu können.

Die Interpretation des Konzernchefs überrascht: Denn tatsächlich zweifelt die Bundesregierung auch in ihrem aktuellen Schreiben keineswegs an der „Notwendigkeit des Fremdbesitzverbotes bei Apotheken“. In ihrer Antwort auf das Mahnschreiben der Kommission vom 31. Januar verweist sie vielmehr auf ihre Stellungnahme zum aktuellen Vorlageverfahren im Fall der Celesio-Tochter DocMorris. In dieser hatten sich die Beauftragten vor knapp einem Jahr klar gegen Ketten ausgesprochen und die deutschen Regelungen verteidigt.

Das Mehrbesitzverbot, das die Kommission in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland moniert, ist laut Bundesregierung „unmittelbar mit dem Fremdbesitzverbot verknüpft und als Ausfluss dessen zu begreifen“. Weiter rechtfertigt die Regierung das Mehrbesitzverbot: „Es fußt auf der Erwägung, dass ein hauptverantwortlicher Apothekenleiter nicht für mehr als drei Apotheken verantwortlich sein kann und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass sich diese sogenannten Filialapotheken im nahen Umfeld der Hauptapotheke befinden. Deshalb erscheint eine separate rechtliche Beurteilung des Mehrbesitzverbotes zur Frage, ob es mit europäischem Recht vereinbar ist, nicht angezeigt.“

Entsprechend fordert die Regierung die Kommission auf, das Vertragsverletzungsverfahren bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ruhen zu lassen, und bietet Gespräche auf Fachebene an. Die Bundesregierung stellt in Aussicht, dass sie auch das Mehrbesitzverbot gemeinschaftskonform gestalten wolle, sollte das Fremdbesitzverbot für nicht vereinbar mit EU-Recht beurteilt werden.

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