Celesio beschwerte sich bei EU-Kommission APOTHEKE ADHOC, 08.04.2008 13:31 Uhr
In sechs Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Österreich, Spanien, Frankreich, Portugal und Deutschland geht die EU-Kommission derzeit gegen geltendes Apothekenrecht vor. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen Fremd- und Mehrbesitzverbote sowie Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken. Ein Verfahren geht dabei auch auf eine Beschwerde des Stuttgarter Pharmahandelskonzerns Celesio zurück, der in verschiedenen Ländern rund 2300 Kettenapotheken betreibt.
Wie APOTHEKE ADHOC unter Bezugnahme auf ein Schreiben der EU-Kommission in seinem heute erscheinenden Dossier „SHOWDOWN IN LUXEMBURG“ berichtet, reklamierte der mehrheitlich zum Haniel-Imperium zählende Konzern im Sommer 2004 die italienischen Rechtsvorschriften. Das italienische Verfassungsgericht hatte ein Jahr zuvor ein Verbot zum Betrieb von kommunalen Apotheken durch Hersteller und Großhändler bestätigt; allzu schwerwiegend erschienen den Richtern die Folgen möglicher Interessenkonflikte. Im April 2005 lehnte der italienische Staatsrat in letzter Instanz eine entsprechende Beschwerde ab.
Das deutsche Apothekenrecht wird abgesehen von einem Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission „ex officio“ eingeleitet hat, auch durch ein Vorabentscheidungsverfahren angegriffen: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte dem Europäischen Gerichtshof vor einem Jahr die Klage verschiedener Apotheker gegen das saarländische Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt, das der Kapitalgesellschaft DocMorris, die heute mehrheitlich zu Celesio gehört, unter Bezug auf EU-Recht die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken erteilt hatte.
Umfassende Informationen zu den Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren finden Sie im aktuellen APOTHEKE ADHOC Dossier „SHOWDOWN IN LUXEMBURG“. Auf 28 Seiten liefert das Dossier exklusive und spannende Details zu den einzelnen Verfahren, Interviews, kritische Analysen der Stellungnahmen und Gutachten sowie Porträts der maßgeblichen Personen. Das Dossier liefert auch Antworten auf die Frage, wer und mit welchen Zielen in den einzelnen Ländern die Verfahren maßgeblich initiierte.
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