Inkasso-Risiko bei Reimporten

Canoma ist insolvent – wieder Ausfälle für Apotheken

, Uhr
Berlin -

Nach Beragena und Docpharm hat mit Canoma Pharma innerhalb weniger Monate ein weiterer Reimporteur Insolvenz anmelden müssen. Und wieder drohen die Apotheken auf bereits verauslagten Herstellerrabatten sitzen zu bleiben.

Mehr als zwei Jahre lang bestellte ein Apotheker aus Baden-Württemberg direkt über Canoma Pharma. Immer sei alles glatt und reibungslos gelaufen, berichtet er. Doch Ende vergangenen Jahres habe ihn sein Rechenzentrum Noventi darauf hingewiesen, dass der Herstellerrabatt für eine im Mai bestellte und gelieferte Großpackung Roactemra im Wert von 5300 Euro nicht beglichen worden sei.

Auf seiner Forderung wird er vermutlich sitzen bleiben. Jegliche Versuche, Kontakt zu Canoma aufzunehmen, seien gescheitert, berichtet der Apotheker. Bereits seit dem 14. Dezember herrsche Funkstille: Die Telefonleitung sei entweder belegt oder werde an einen Anrufbeantworter weitergeleitet. Auf diesem hinterließ er zwar mehrmals eine Nachricht mit der Bitte um Rückruf. Den habe er aber nie erhalten. Auch E-Mails seien nicht beantwortet worden.

Mittlerweile ist klar, was bei Reimporteur mit Sitz in Kalenborn-Scheuern los ist: Ende November wurde vom Amtsgericht Wittlich die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christine Frosch aus Trier bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind nur mit ihrer Zustimmung wirksam.

Verluste in Millionenhöhe

Canoma war 2014 durch Norbert Klein, ehemaliger Geschäftsführer von CC Pharma, gegründet worden. Das Unternehmen war schon seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Schieflage: Bis 2019 hatten sich Verluste von 1,2 Millionen Euro angehäuft, die Verbindlichkeiten lagen bei 1,6 Millionen Euro.

Es ist bereits der dritte Fall innerhalb von zwei Jahren, in dem Apotheken aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unfreiwillig zum Gläubiger geworden sind. 2021 war der Reimporteur Docpharm in die Zahlungsunfähigkeit geraten, im Sommer 2022 folgte Beragena. Zuletzt hatte die Abda in ihrer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) noch einmal ihre Forderung erneuert, die Regelung zu ändern und die Apotheken von der Inkasso-Pflicht zu befreien. Außerdem wurde ein Disagio von 3 Prozent für den Aufwand gefordert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen
Salbutamol: Versorgungslage ab Januar unklar
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Apothekenpläne: Muttis meutern bei dm
Kampagnenmotiv für Apotheken
Noventi verschickt Weihnachtsplakate

APOTHEKE ADHOC Debatte