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Canoma-Insolvenz: Apotheken sollen sich melden

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Berlin -

Der Reimporteur Canoma Pharma ist insolvent, auch Apotheken dürften zu den Gläubigern gehören. Noch können die Forderungen nicht angemeldet werden; betroffene Kunden können sich aber bereits bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin melden.

Ende November wurde vom Amtsgericht Wittlich die vorläufige Verwaltung des Vermögens von Canoma Pharma angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin des Reimporteurs mit Sitz in Kalenborn-Scheuern wurde Rechtsanwältin Christine Frosch aus Trier bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind nur mit ihrer Zustimmung wirksam.

Solange das Insolvenzverfahren noch nicht formell eröffnet wurde, können keine Forderungen angemeldet werden. Allerdings können betroffene Apotheken laut Auskunft ihrer Kanzlei bereits die Höhe ihrer Forderungen mitteilen. Dazu genügt ein formloses Anschreiben, das per Post (DHPG, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier) oder per Mail (trier@dhpg.de) übermittelt werden kann.

Noch ist nicht bekannt, wie viele Gläubiger es insgesamt gibt beziehungsweise welche Vermögensgegenstände und Forderungen sich gegenüber stehen.

Verluste in Millionenhöhe

Canoma war 2014 durch Norbert Klein, ehemaliger Geschäftsführer von CC Pharma, gegründet worden. Das Unternehmen war schon seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Schieflage: Bis 2019 hatten sich Verluste von 1,2 Millionen Euro angehäuft, die Verbindlichkeiten lagen bei 1,6 Millionen Euro.

Es ist bereits der dritte Fall innerhalb von zwei Jahren, in dem Apotheken aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unfreiwillig zum Gläubiger geworden sind. 2021 war der Reimporteur Docpharm in die Zahlungsunfähigkeit geraten, im Sommer 2022 folgte Beragena. Zuletzt hatte die Abda in ihrer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) noch einmal ihre Forderung erneuert, die Regelung zu ändern und die Apotheken von der Inkasso-Pflicht zu befreien. Außerdem wurde ein Disagio von 3 Prozent für den Aufwand gefordert.

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