BVDAK

„Kooperationen sind keine Erpresser“ APOTHEKE ADHOC, 04.04.2016 10:57 Uhr

Berlin - 

Es war die große Zeit der Apothekenkooperationen: Als 2006 die Debatte um das Fremdbesitzverbot auf Hochtouren lief, schlossen sich viele Apotheken einer Gruppe oder Einkaufsgemeinschaft an. Damals wie heute gab es auch Kritiker der Zusammenschlüsse, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinterfragten. Den Vorwurf, sie würden wie Erpresser auftreten, hält Dr. Stefan Hartmann, Chef des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), für „völlig unbegründet“.

Kooperationen als Selbsthilfeorganisationen gebe es im gesamten Facheinzelhandel, also natürlich auch bei Apotheken, so Hartmann. Damit könnten Nachteile eines zu geringen Markteinflusses und -wissens ausgeglichen werden. Das gelte auch für Einkaufs-Kooperationen. „Mit Erpressung hat das gar nichts zu tun“, so Hartmann.

Dieser Gedanke sei schon deswegen abwegig, weil die Mitglieder gegenüber ihren Zentralen keine Verpflichtung eingehen würden, die sie nicht pharmazeutisch und kundenbezogen vertreten könnten. Damit werde jede Marktmacht sichtbar eingeschränkt. Zehn Jahre nach der Gründungsphase konstatiert Hartmann deshalb: „Einkaufskooperationen sind Marktpartner, keine Halsabschneider.“

Die Kooperationen könnten ihre Einkaufsmacht zum Nutzen der Mitglieder einsetzen. 86 Prozent der Inhaber einer oder mehrerer Apotheken seien heute in Kooperationen organisiert, so Hartmann. Diese individuell getroffene Entscheidung basiere auf vielerlei Gründen, zu denen in den allermeisten Fällen auch der Einkauf gehöre.

Der BVDAK wurde 2008 als Zusammenschluss von Kooperationen gegründet, Hartmann ist seitdem Vorsitzender. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Elac, Easy-Apotheken, 1A gesund, Avie und A-plus. Insgesamt haben sich 17 Kooperationen dem Verband angeschlossen. Zudem gibt es 26 Fördermitglieder, darunter Hersteller, Großhändler und Softwareanbieter.

Einkaufsverhandlungen der Kooperationszentralen beruhen Hartmann zufolge „auf einem Geben und Nehmen im Sinne des partnerschaftlichen Auskommens“. Das schließe harte Verhandlungen in Einzelfällen natürlich nicht aus.

Im Gegensatz zur Einkaufsmacht der Lebensmittelketten, wie etwa Aldi oder Edeka, könne im Apothekenmarkt zu keinem Zeitpunkt von einer Beherrschung der Lieferanten durch Kooperationen gesprochen werden. Diese Ansicht teile auch das Bundeskartellamt ohne Abstriche, so Hartmann.

Allerdings hatten sich die Wettbewerbshüter vor einigen Jahren mit der Werbung von Apothekenkooperationen befasst. Das Kartellamt hatte für die gemeinsame Preiswerbung der Gruppen schon 2009 eigene Grenzwerte festgelegt. Demnach dürfen in einem Umkreis von vier Kilometern nicht mehr als 10 Prozent der Apotheken zusammengeschlossen sein. Außerdem müssen zwei Apotheken derselben Kooperation mindestens einen Kilometer voneinander entfernt liegen – wenn sie zusammen werben wollen. Im Einzelfall behält sich das Kartellamt vor, von diesen Richtwerten abzuweichen. Den Kriterien der Behörde waren damals die A-Plus-Apotheken zum Opfer gefallen.