Das Bundeskartellamt hat gegen neun Landesapothekerverbände (LAV), den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sowie fünf Pharma-Hersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt 465.000 Euro verhängt. Die Verbände und Unternehmen sollen Apotheker aufgefordert haben, nach der Freigabe der OTC-Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu befolgen, anstatt in einen Preiswettbewerb zu treten.
Der Fall bezieht sich auf eine Reihe von Vortragsveranstaltungen, die die LAV Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem BAH Ende 2003, also kurz vor der Freigabe der OTC-Preise durch das GKV-Modernisierunggesetz (GMG), in 24 deutschen Städten organisiert hatten. Auf diesen Veranstaltungen sollen Redner der Apothekerverbände und von Beratungsunternehmen mehreren tausend Apothekern nahe gelegt haben, vom Preiswettbewerb Abstand zu nehmen.
Außerdem sollen die Pharmahersteller Bayer Vital, Boehringer Ingelheim, McNeil Pharma, Novartis Consumer Health sowie Procter & Gamble an der Organisation der Veranstaltungen beteiligt gewesen sein und ebenfalls die Apotheker kartellrechtswidrig dazu aufgefordert haben, sich an unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller zu halten.
Die Beschlüsse der LAV, entsprechende Vortragsveranstaltungen in ihren Bundesländern durchzuführen, sowie die Beteiligung des BAH und der Hersteller verstoßen nach Ansicht des Bundeskartellamtes gegen das Kartellverbot. Da die Veranstaltungsreihe jedoch bereits einige Jahre zurückliege und in eine Zeit falle, in der Preiswettbewerb im Apothekenbereich erst ermöglicht wurde, haben man geringe Bußgelder als Pflichtenmahnung für ausreichend gehalten, so das Kartellamt. Man gehe davon aus, dass sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht wiederholen würden.
Kartellamtspräsident Heitzer sagte: „Der Fall zeigt, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt hat. Das Bundeskartellamt wird mit dieser Entscheidung dem Preiswettbewerb hier zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen.“
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig; die Beklagten können innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Bereits Ende Dezember sind nach Angaben des Kartellamtes in einem Sonderfall weitere Geldbußen von insgesamt 150.000 Euro gegen acht Hildesheimer Apotheker verhängt worden. Ein Verfahren gegen die Bayer Vital GmbH, in dessen Zusammenhang im Oktober zwei Unternehmensstandorte durchsucht worden waren, ist noch anhängig.
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