Elektronische Gesundheitskarte

Bundesrechnungshof prüft Gematik

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Bei der elektronischen Gesundheitskarte hakt nicht nur die geplante Einführung. Auch bei der Prüfung der Betreibergesellschaft Gematik durch den Bundesrechnungshof (BRH) scheint es Unstimmigkeiten zu geben. Während der BRH eigenen Angaben zufolge mit der Prüfung bereits begonnen hat, ist laut Gematik noch offen, ob überhaupt geprüft werden darf.

Ein Prüfteam hat laut BRH Anfang Februar mit einer Bestandsaufnahme der Gematik begonnen. Einem Sprecher zufolge wird untersucht, welche Leistungen die Gematik erbracht hat, wie teuer die Pilotprojekte bislang waren und welche zukünftigen Kosten zu erwarten sind.

In etwa zwei bis drei Monaten soll das Prüfungsteam seine Arbeit abgeschlossen haben; noch im Sommer werde der Haushaltsausschuss des Bundestags über die Ergebnisse informiert, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dieser Zeitplan sei allerdings nur vorläufig: Falls sich während der Prüfung weitere Fragen ergeben, könnte sich die Arbeit des etwa fünfköpfigen Teams um einige Monate verlängern.

Die Prüfung habe noch nicht begonnen, heißt es dagegen bei der Gematik: „Es ist noch gar nicht klar, ob die Prüfer überhaupt kommen“, so ein Sprecher auf Nachfrage. Bislang liege lediglich eine Anfrage des BRH vor, deren rechtliche Grundlage noch geprüft werden müsse.

Tatsächlich wird der BRH nicht mit einer Prüfung beauftragt - er bestimmt generell eigenständig, welche Einrichtungen er wann und in welchem Umfang untersucht. Die Prüfung der Gematik begründet der Sprecher mit der gesetzlichen Verpflichtung, die Haushaltsführung der Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften unter die Lupe zu nehmen.

Eine erste Vorprüfung der Gematik sei zu keinen außergewöhnlichen Ergebnissen gekommen, so der Sprecher. Bewusst prüfe man die Gematik nicht erst nach Abschluss des Projekts, sondern begleitend: „So können wir Empfehlungen für die weitere Arbeit der Gematik machen.“ Ob die Ergebnisse im Jahresbericht des BRH veröffentlicht werden oder ob sie lediglich dem Haushaltsausschuss des Bundestags mitgeteilt werden, steht noch nicht fest.

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