Bundeskartellamt

Asklepios: Kein Veto bei Rhön

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Berlin -

Das Bundeskartellamt hat Vorbehalte gegen den Plan des Klinikbetreibers Asklepios vorgebracht, sich mit 10,1 Prozent der Aktien am Konkurrenten Rhön zu beteiligen. Aufgrund der Satzung von Rhön würde Asklepios damit relevante Sperr-Rechte erhalten. Außerdem sehen die Wettbewerbshüter Überschneidungen in der Region Goslar.

„Nach den zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios Kliniken und der Rhön-Klinikum AG ist Asklepios der drittgrößte private Krankenhausbetreiber in Deutschland“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Mit der Beteiligung erhielte Asklepios faktisch die Möglichkeit, Vorstöße ihres Wettbewerbers Rhön zu unterbinden.“

Probleme sehen die Wettbewerbshüter vor allem im Raum Goslar: Dort gibt es demnach neben dem Harzklinikum von Asklepios kein weiteres Akutkrankenhaus. Die nächstgelegenen Wettbewerber sind zwei Rhön-Kliniken in Salzgitter und Herzberg und das Städtische Klinikum Wolfenbüttel. Mit den Sperr-Rechten könnte Asklepios verhindern, das Rhön in den Markt vordringt. Somit könnte Asklepios seine eigene Stellung in Goslar absichern.

Diese vorläufige rechtliche Bewertung hat das Bundeskartellamt heute den Beteiligten übersandt. Diese haben nun die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und Zusagen anzubieten. Eine abschließende Entscheidung soll bis Mitte Januar getroffen werden.

Asklepios hatte sich im Sommer einen Anteil von 5 Prozent an Rhön gesichert. Gemeinsam mit B. Braun hatte der Konzern damit die Übernahme durch Fresenius verhindert.

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