Skonto-Prozess

BGH: Verhandlung gelaufen, Verkündung in Sicht

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Karlsruhe -

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird noch heute über die Einkaufskonditionen der Apotheken entscheiden. Nachdem heute eine Stunde lang verhandelt wurde, versprachen die Richter, ihr Urteil noch heute zu verkünden. Das kann aber noch dauern.

Ab 12 Uhr durften die Parteien eine Stunde lang vortragen. Während der Anwalt von AEP die Zeit reichlich ausnutzte und eine Dreiviertelstunde lang seine Argumente vortrug, gab sich die Wettbewerbszentrale mit 15 Minuten zufrieden. Um 13 Uhr war die Verhandlung vorbei.

Noch heute soll die Entscheidung verkündet werden – wann, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen. Um 15 Uhr wird das Urteil im vorher verhandelten Fall bekannt gegeben, danach wollen sich die Richter mit dem Skonto-Streit beschäftigen. Es kann also bis in die Abendstunden dauern, bis das Urteil verkündet wird. Der Richterspruch ist für die gesamte Branche von erheblicher Bedeutung. Viele Apotheken sind auf Skonto angewiesen.

Die Wettbewerbszentrale hat mit ihrem Vorgehen gegen den Arzneimittelgroßhändler AEP das BGH-Verfahren ins Rollen gebracht. Konkret geht es um das AEP-Angebot, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von 3 Prozent plus 2,5 Prozent Skonto bei Einhaltung der Skontofrist zu gewähren.

In erster Instanz hatte das Landgericht Aschaffenburg die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf die Berufung der Wettbewerbszentrale hin den Großhändler verurteilt, es zu unterlassen, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken Rabatte zu bewerben, die über den Höchstzuschlag von 3,15 Prozent hinausgehen.

Nach Auffassung des OLG ist der Festzuschlag von 70 Cent nicht disponibel: Er sei stets zu erheben. Lediglich der prozentuale Zuschlag von 3,15 Prozent stehe für Rabatte zur Verfügung. In seiner Begründung verwies der Senat auf das Ziel des Gesetzgebers, mit den Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung eine angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheke sicherzustellen. AEP hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

Die Wettbewerbszentrale ist nicht der Auffassung, dass das Skonto für Apotheken überlebenswichtig ist: „Wenn es sich bei der Skontierung tatsächlich nur um die Belohnung für ein frühes Bezahlen handelt, so ist allerdings kaum vorstellbar, dass die Streichung dieser Vorteile den wirtschaftlichen Betrieb einer Apotheke bis hin zur Betriebsaufgabe gefährdet“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Sollte dies aber tatsächlich so sein, „so liegt es am Gesetzgeber, dieses offenbar unzureichende Vergütungssystem nachzubessern“.

Dagegen sehen Kritiker den Prozess als deutlich bedeutender für die Branche an als das EuGH-Urteil zu Rx-Boni aus dem vergangenen Jahr. Je nach Ausgang könne vielen Apotheken die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden – und zwar mit sofortiger Wirkung, so das Argument.

AEP-Geschäftsführer Jens Graefe rechnete vor: „Bei einem Einkaufsvolumen von 100.000 Euro monatlich schlagen schon 2 Prozent weniger bei den Konditionen am Jahresende mit minus 24.000 Euro im Betriebsergebnis zu Buche.“ Graefe geht davon aus, dass die Apotheken ein für den Großhändler negatives Urteil sehr schnell zu spüren bekommen werden.

Aus seiner Sicht wären dann nicht nur Skonti verboten. „Dann gäbe es ja auch eine Preisuntergrenze, die auch von den Herstellern nicht unterschritten werden dürfte, nämlich der Herstellerabgabepreis. Und auch die Hersteller geben Skonti an den Großhandel und unterschreiten diese Preisuntergrenze.“ Ein Verbot von Skonti hätte seiner Meinung nach weitreichende Folgen für die gesamte Supply Chain.

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