Krankenhausversorgung

Bündelpackung wegen Fixzuschlag Alexander Müller, 25.11.2011 10:18 Uhr

Berlin - 

Das neue Großhandelshonorar wird die Einkaufskonditionen der Apotheken ab Januar gehörig durchschütteln. Sogar das Direktgeschäft ist nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) betroffen, weil die Hersteller die Fixpauschale des Großhandels von 70 Cent erheben müssen. Während einige Hersteller noch nach Schlupflöchern suchen, reagieren andere übervorsichtig.

 

Die Bayer-Tochter Intendis teilte gegenüber Apotheken mit, dass die Umstellung der Großhandelsvergütung im kommenden Jahr die eigenen Möglichkeiten der Preisgestaltung einschränke. Schließlich dürfe der neue Festzuschlag von 70 Cent auch im Direktgeschäft nicht rabattiert werden. Selbst bei krankenhausversorgenden Apotheken will Intendis keine Ausnahme machen.

Normalerweise gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für Klinikware: Krankenhausversorgende Apotheken mit einem Versorgungsvertrag können direkt verhandeln und kaufen häufig unterhalb des Herstellerabgabepreises ein.

Die Freistellung der krankenhausversorgende Apotheken von der AMPreisV betrifft Intendis zufolge laut Gesetzestext nur „die Preisspannen der Apotheken“, nicht aber die des Großhandels. Trotz dieser strikten Auslegung will Intendis Kunden, die Kliniken beliefern, günstigere Preise anbieten: Daher stellt das Unternehmen das Sortiment für krankenhausversorgende Apotheken auf 10er-Bündelpackungen um.

Für die Präparate Advantan Creme/Salbe und Nerisona Creme hat der Dermatologika-Spezialist bereits „Klinikpackungen“ eingeführt, jetzt folgen Advantan Milch, Doloproct Creme und die Salben Nerisona und Skinoren. Um ganz sicher zu gehen, dass die „Klinikpackungen“ nicht ausgeeinzelt zu Lasten der Kassen abgegeben werden, sind die einzelnen Einheiten weder mit N-Kennzeichnung noch PZN versehen.

Für die Apotheken bedeutet die Umstellung, dass sie Einzelpackungen für den Stationsbedarf bei Intendis künftig nur zum Normalpreis einkaufen können. Die Vorsichtsmaßnahme des Herstellers hält man nicht nur in Apotheken für übertrieben. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keinen Handlungsbedarf: „Die Preise im Krankenhausbereich werden frei verhandelt, da hat sich auch mit dem AMNOG nichts geändert“, sagte ein Sprecher.