Briefe an Apotheken: „Rufmord“ von Anonym Carolin Ciulli, 20.08.2024 11:02 Uhr
Apotheken erhalten derzeit Post eines unbekannten Absenders. Verschickt wird ein Schreiben, in dem über eine angebliche „Betrugsmasche in Apotheken“ und angeblichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaften gegen den Naturafit-Geschäftsführer Ulrich Galster berichtet wird. Dieser weist die Vorwürfe „entschieden zurück“.
Ein Brief in einem ganz normalen Umschlag erreichte eine Apotheke in Niedersachsen. Allerdings war er ohne Absender beschriftet. Auch das Schreiben lässt keine Rückschlüsse auf den Verfasser zu. Der Brief ist mit „kollegialen anonymen Grüßen“ unterzeichnet. In dem Schreiben werden schwere Vorwürfe gegen Naturafit und Galster erhoben.
„Ich habe tatsächlich keine Idee, von wem der Brief stammen könnte“, sagt die Inhaberin. Die Produkte von Naturafit verkaufe sie „gut“. Die Firma sei bisher „absolut seriös und gut“ aufgetreten. Sie informierte sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Dort habe es geheißen, dass deshalb schon jemand angerufen habe. Die betroffene Inhaberin steht nicht alleine da. Auch andere Apotheken berichten von dem Schreiben. „Eine Schmutzkampagne“, heißt es aus etwa aus einem Betrieb.
Schwere Vorwürfe
Der anonyme Verfasser behauptet, er wolle mit dem Schreiben vermeiden, „dass meine Berufskolleginnen und Berufskollegen hier Schaden erleiden und sich möglicherweise durch den Verkauf von Produkten aus dem Hause Naturafit beziehungsweise Produkten aus dem Hause der Apoprila GmbH sogar selbst strafbar machen“. Angeblich ermittelten die Staatsanwaltschaften Berlin und Nürnberg in der Sache – entsprechende Kopien seien beigelegt. In dem Schreiben heißt es, die Behörden ermittelten „bereits mit Hochdruck“. Es gehe „offenbar um schweren Betrug, Täuschung, Diebstahl“.
Bei näherem Hinsehen wird bei den Anhängen jedoch klar: Im Fall der Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth handelt es sich um eine elektronisch erstellte Bestätigung des Eingangs einer Anzeige. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte ein „Vorermittlungsverfahren“ unter dem genannten Aktenzeichen. „Ich weise jedoch darauf hin, dass aus der Vergabe eines Js-Aktenzeichens nicht darauf geschlossen werden kann, dass tatsächlich der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung besteht. Dies ist vielmehr Gegenstand der derzeitigen Überprüfung“, sagt sie.
Bei den Berliner Kollegen heißt es ebenfalls, dass der Vorgang registriert worden ist. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher mit, dass der Fall an die fränkischen Kollegen abgegeben worden sei.
In dem anonymen Brief wird behauptet, Naturfit betrüge, weil eine „ausgelobte Manufaktur-Herstellung“ angegeben werde, obwohl die Produkte industriell gefertigt würden. Zudem werde nicht in Deutschland, sondern „zu einem erheblichen Anteil im osteuropäischen Ausland“ produziert. Dritter Punkt betritt die Reinsubstanzqualität, „obwohl die Produkte zu einem erheblichen Anteil voller Hilfs-, Füll-, Zucker- und Zusatzstoffen stecken“.
„Dreiste Rufmordkampagne“
Galster weist die Vorwürfe zurück: „Unsere Unternehmensgruppe beziehungsweise meine Person sind aktuell Opfer einer dreisten Rufmordkampagne“, sagt er. Die Aussagen seien „falsch und herabwürdigend“. Ziel sei es, „Verunsicherung im Markt zu erzeugen und mich und meine Unternehmen nachhaltig zu schädigen“. Der Unternehmer vermutet, dass ein Wettbewerber dahinter steckt. Derzeit werde versucht, den Verfasser zu finden, um rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Bei den Anhängen handele es sich „lediglich, um Eingangsbestätigungen von Strafanzeigen aus April beziehungsweise Mai. Die Strafanzeigen selbst liegen mir bisher nicht vor. Eine Strafanzeige kann jedermann, auch wider besseren Wissens, bei der Staatsanwaltschaft stellen“, so Galster. „Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth teilte auf Rückfrage telefonisch ebenfalls bereits mit, dass sie nicht gegen mich wegen Diebstahls ermittelt und dies dem Anzeigenerstatter auch schon entsprechend mitgeteilt wurde.
Insoweit sind die erhobenen Vorhalte im anonymen Schreiben bereits falsch, ebenso wie der Vorwurf zu den angeblichen Betrugspraktiken, die dabei von einzelnen Werbeaussagen ausgehen sollen.“ Das Landgericht Düsseldorf habe etwa die Richtigkeit der ausgelobten Manufaktur-Herstellung bestätigt.