Landgericht verbietet Werbung

BoxaGrippal ist zu weit gesprungen

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Berlin -

Die schlimmsten Symptome einfach überspringen – mit dieser Werbeaussage zu seinem Erkältungsmittel BoxaGrippal ist Hersteller Angelini aus Sicht des Landgerichts München I etwas zu weit gegangen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

Vor Gericht ging es um die grundsätzliche Frage, ob das OTC-Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes beworben wurde. Bereits im März hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Angelini untersagt worden war, für BoxaGrippal mit dieser Aussage zu werben. Der Hersteller hatte Widerspruch eingelegt, doch das Landgericht hat die einstweilige Verfügung nun Ende September bestätigt.

Gestoßen hatte sich die Wettbewerbszentrale an der Aussage, die „schlimmsten Symptome“ würden bei Einnahme des Erkältungsmittels „übersprungen“, weil diese Behauptung nicht von der arzneimittelrechtlichen Zulassung gedeckt sei. BoxaGrippal ist zur symptomatischen Behandlung von Erkältungsbeschwerden zugelassen.

Grenze der Zulassung

In dem Werbespot war eine erkennbar erkältete Frau zu sehen. Der Text aus dem Off dazu lautete: „Leben – Du kannst mich unendlich glücklich machen! Grippaler Infekt – Symptome, ihr könnt mich mal! Ich überspring‘ das Schlimmste.“ Die erkältete Frau klickt währenddessen die virtuelle Schaltfläche „Überspringen“ an. Die in der nächsten Szene aufgeführten Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen verschwinden aus dem Bild.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale können Verbraucher:innen die Aussage so verstehen, dass Symptome eines grippalen Infektes abgekürzt oder gar gänzlich übersprungen würden. Angelini hatte argumentiert, dass das Versprechen des „Überspringens“ nur für eine Linderung der im Anschluss eingeblendeten Beschwerden stehe.

Doch das LG München I interpretierte die Aussage so, dass mit „das Schlimmste“ die „schlimmsten Symptome“ gemeint seien. Daher sei die Werbung so zu verstehen, dass ein grippaler Infekt unter der Einnahme des OTC-Mittels unter Auslassung oder zumindest sprunghaften Verkürzung der damit einhergehenden (schlimmsten) Symptome durchgemacht werden könne. Das sei aber eine Wirkung, die selbst der Hersteller seinem Arzneimittel nicht zuschreibe.

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