Apothekensoftware

Bonpflicht & Co: Pharmatechnik erhöht die Preise

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Berlin -

Die Bonpflicht ab Januar erhitzt die Gemüter – auch der Apotheker. Pharmatechnik-Kunden haben jetzt einen Grund mehr sich zu ärgern, denn das Softwarehaus erhöht mit Verweis auf die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erneut die Gebühren. Dabei geht es um mehr als die Belegpflicht.

Pharmatechnik schreibt an die Kunden, man habe die gesetzlichen Vorgaben zur Kassensicherungsverordnung termingerecht zum 1. Januar umgesetzt und werde diese in den nächsten Tagen in das EDV-System integrieren. Das umfasse die „erweiterte Beleggestaltung“ inklusive digitalem Kassenbon in der App sowie neue Möglichkeiten des Datenexports. Elektronische Anmeldeverfahren sollen dazu kommen, wenn sie bei den Finanzämtern verfügbar sind. Die Kassenbons wurden durch ein Update schon entsprechend angepasst. Dabei diskutiert die Koalition derzeit noch, ob man die viel kritisierte Bonpflicht wirklich umsetzen will.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht allerdings viel weitreichendere Pflichten vor als die Belegausgabe an alle Kunden. Apotheken müssen ihre Kassen für die neuen Möglichkeiten der Prüfung seitens des Fiskus technisch hochrüsten, Kernstück ist die TSE-Modul (technische Sicherungseinrichtung), das alle Vorgänge der Kasse speichert. Weil die Zertifizierung der Technik aber in der Kürze der Zeit nicht umgesetzt werden konnte, wird bei Betriebsprüfungen bis Ende September 2020 nicht beanstandet.

Bei Pharmatechnik rechnet man allerdings noch in diesem Jahr mit einer Freigabe des TSE-Moduls durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI). Ab Mitte Januar könne man dann in den Apotheken mit der Installation des Moduls beginnen. Um im Verlauf des Jahres nicht zu sehr unter Druck zu geraten, lockt Pharmatechnik die Apotheken mit einer Art Frühbucherrabatt: Bis Ende Juni ist der Installationsprozess inklusive An- und Abreise des Technikers umsonst, ab Juli kostet er pauschal 395 Euro.

Allerdings relativiert sich diese Einsparung je nach Größe der Apotheke: Denn Pharmatechnik erhebt eine Mietgebühr von monatlich 6,75 Euro für die Software – pro Offizinkasse. Je nachdem, wie viele Arbeitsplätze auszustatten sind, zahlt die Apotheke also womöglich sogar drauf, bis das System von den Betriebsprüfern vorausgesetzt wird. Die Gebühr wird erst ab Installation des TSE-Moduls fällig, auch wenn die entsprechende Software schon ab Januar im System vorhanden ist. Bei der Installation kommen zusätzlich einmalig 295 Euro für die TSE dazu.

Die erneute Preiserhöhung sorgt schon jetzt für Ärger bei den Kunden. Denn Pharmatechnik hatte im laufenden Jahr auch schon für die Umsetzung von Securpharm und Rahmenvertrag die Hand aufgehalten. Ebenfalls zum Jahreswechsel will das Starnberger Softwarehaus wegen der neuen ABDATA-Datenbank mehr Geld. Je nach System schlägt diese mit zusätzlich rund 25 Euro monatlich zu Buche. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC stellt die ABDATA den Softwarehäusern für die umfangreichen Neuentwicklungen nur rund zehn Euro zusätzlich in Rechnung. Offiziell bestätigt wird diese Zahl jedoch nicht.

Es ist zu erwarten und teilweise auch schon angekündigt, dass alle Softwarehäuser die Preiserhöhung der ABDATA an die Apotheken weiterreichen werden. Dafür ist beispielsweise das CAVE-Modul fester Bestandteil der ABDA-Datenbank, statt wie bisher Zusatzmodul. Das neue Informationssystem erlaubt außerdem viel umfangreichere Interaktionschecks. Besonders stolz ist man bei der ABDATA auf die codierten Indikationen und Nebenwirkungen sowie die neue Prüfung auf patientenindividuelle Kumulation von Risikofaktoren.

Die Softwarehäuser haben mit der Umsetzung der neuen ABDA-Datenbank einige Hausaufgaben zu bewältigen. Pharmatechnik war zumindest für das neuere System IXOS offenbar schneller als die Konkurrenz und hat entsprechend auch bei den Gebühren schon reagiert.

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