Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat Biontech die Erlaubnis für die Produktion von Sars-CoV-2-Impfstoff in der von Novartis übernommenen Anlage in Marburg erteilt. Ministerpräsident Volker Bouffier und Staatsministerin Priska Hinz zeigten sich erfreut über das schnelle Genehmigungsverfahren.
„Hessen wird mit der Impfstoffproduktion am Standort Marburg eine zentrale Rolle einnehmen bei der Bekämpfung des Infektionsgeschehens. Der Fortschritt beim Produktionsprozess in Marburg macht uns Mut und lässt uns zuversichtlich in die Zukunft blicken“, erklärte Bouffier.
Die Genehmigung sei mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen eine wichtige und hoffnungsvolle Nachricht, so Hinz. „Ich freue mich, dass wir in Rekordgeschwindigkeit das Genehmigungsverfahren vorantreiben konnten und damit den Weg geebnet haben.“
Um einen Corona-Impfstoff am Standort Marburg herstellen zu dürfen, war für die Umbaumaßnahmen der bestehenden Anlage und die Herstellung von Covid-19-Impfstoff eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Hierfür hatte Biontech das Werk von Novartis gekauft. Anfang Dezember hatte das Unternehmen die Anträge für einen Umbau und den Betrieb der Anlage gestellt. Das RP hatte unter Verantwortung des Hessischen Umweltministeriums unter Hochdruck die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geprüft. Der entsprechende positive Bescheid ist heute dem Unternehmen per Kurier zugestellt worden. Damit liegen die Voraussetzungen für die Produktion des Impfstoffs vor.
„Das mittelhessische Marburg ist ein idealer Pharma-Standort, zentral gelegen und mit langer Tradition“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Und ich bin stolz darauf, dass wir mit einem sehr engagierten Team und der heute übergegebenen Genehmigung für den Betrieb dazu beitragen können, dass die Produktion des Corona-Impfstoffs nun so schnell wie möglich starten kann.“ Dabei dürfe nicht vergessen werden: „Das Genehmigungsverfahren ist sehr anspruchsvoll, da die Anlagen den hohen Anforderungen der Arzneimittelherstellung genügen müssen.“
Noch vor Weihnachten erfolgte am 18. Dezember die Zulassung für den vorzeitigen Beginn des Um- und Ausbaus. Damit war es der Firma möglich, mit allen Bauarbeiten zu beginnen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Nachdem die Genehmigung nun erteilt ist, unterliegt die Anlage den regulären behördlichen Kontrollen zum technischen Anlagenbetrieb, wie andere Industrieanlagen dieser Art auch, sowie zusätzliche Überwachungen, etwa nach dem Arzneimittelrecht. Über den tatsächlichen Beginn der Produktion entscheidet der Hersteller.
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