Der Bundesgerichtshof entscheidet über den Medikamentenhandel der Versandapotheke DocMorris. Die Karlsruher Richter verhandeln seit heute (Donnerstag), ob der Versandhandel der niederländischen Apotheke in Deutschland legal ist. Das Bundesgesundheitsministeriums hatte bekannt gegeben, dass der Medikamentenhandel in den Niederlanden deutschen Standards entspreche. Der BGH-Wettbewerbssenat will sein Urteil am Freitag bekanntgeben.
Für den seit Anfang 2004 liberalisierten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland hatte das Ministerium im Mai 2005 eine Liste jener Länder veröffentlicht, deren Sicherheitsbestimmungen denjenigen in Deutschland entsprechen. Darauf befinden sich auch die Niederlande, allerdings mit der Maßgabe, dass der Versandapotheker dort auch eine Präsenzapotheke unterhalten muss.
In dem Karlsruher Rechtsstreit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und einem früheren DocMorris-Vorstandsmitglied geht es nun um die Frage, ob diese Liste für die Justiz verbindlich ist. Der VSW stellt dies in Abrede und will einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm deutete dagegen am Donnerstag an, dass mit der Bekanntgabe der Liste auch in diesem auf das Jahr 2000 zurückgehenden Fall wohl kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz mehr vorliegen dürfte.
Doc Morris, mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmagroßhandelsunternehmen Celesio gehörend, erzielt inzwischen nach Angaben eines Sprechers im Versandhandel 90 Prozent seines Umsatzes. Zudem will das Unternehmen in den nächsten Jahren ein Netzwerk mit rund 500 Apotheken als Kooperationspartnern aufbauen; mit derzeit rund 50 dürfte DocMorris die Vorgabe von mindestens 100 Apotheken bis zum Jahresende sehr wahrscheinlich deutlich verfehlen.
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