Ware von Demecan, Aphria und Aurora

BfArM-Zuschlag: Cansativa vertreibt das deutsche Cannabis

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Berlin -

Die Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Vertrieb des in Deutschland angebauten Medizinalcannabis ist abgeschlossen: Der Großhändler Cansativa wird die von Aphria, Aurora und Demecan angebauten Blüten künftig in Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt am Main lagern und von dort in die Apotheken bringen.

„Wir sind stolz, dass unser Angebot und unsere Expertise im Bereich Medizinalcannabis das BfArM überzeugen konnten und wir den Zuschlag erhalten haben“, sagt Co-Gründer und Co-Geschäftsführer Jakob Sons. 10,4 Tonnen wird sein Unternehmen in den kommenden vier Jahren vertreiben. Wie genau die Apotheken an die Ware kommen, steht noch nicht abschließend fest, Cansativa und das BfArM erarbeiten derzeit die Modalitäten für den Direktvertrieb. „Ich gehe davon aus, dass der Vertrieb an Apotheken problemfrei laufen wird. Wir werden unsere erprobten, seit über zwei Jahren eingespielten Abläufe bei Cansativa als Basis nehmen und diese für die Cannabisagentur entsprechend modifizieren“, erklärt Sons.

Cansativa wurde 2017 von den beiden Brüdern Benedikt und Jakob Sons gegründet und verfügt seit Beginn des Geschäftsbetriebs über ein eigenes Distributions- und Fulfillmentcenter in direkter Nähe zum Frankfurter Flughafen. Angesichts des frühen Markteintritts – die Legalisierung von Cannabis zur medizinischen Anwendung erfolgte im März 2017 – sieht die Firma sich als First Mover in der Branche. Mittlerweile zählt Cansativa zu den größten unabhängigen Herstellern, Importeuren und Distributoren von Medizinalcannabis in Deutschland und bezieht unter anderem von Bedrocan, Tilray, Aurora und Tweed. Über die Direktvertriebsplattform von Cansativa können Apotheken und Großhändler eine Vielzahl von Wirkstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten zahlreicher Hersteller beziehen. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als etablierter „One-Stop-Shop“ für Medizinalcannabis.

„Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen aus unserer bisherigen Geschäftstätigkeit nun auch für das BfArM einsetzen können“, so Sons. „Mit unserem umfassenden Produktportfolio agieren wir national und international als unabhängiger Großhandelspartner und setzen uns zum Ziel, den Markt weiter zu professionalisieren. Wir streben an, Cansativa als zentrale Plattform für den Bezug und den Vertrieb von Medizinalcannabis weiter zu stärken.“

Cansativa verdient dabei nur an Logistik und Dienstleistungen, tatsächlich gehört das vertriebene Cannabis rein rechtlich der dem BfArM nachgeordneten Cannabisagentur. Die kauft die Ware von Aphria, Aurora und Demecan auf und hatte den Vertrieb in einer gesonderten Ausschreibung vergeben, die im März gestartet war. Durch die Ausschreibungsmodalitäten hatte das BfArM dabei bereits sichergestellt, dass nur ein bereits etablierter Großhändler den Zuschlag bekommen kann: Neben den üblichen hohen Sicherheitsstandards verlangte die Behörde, dass das Unternehmen in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens 10.000 Packungen an Betäubungsmitteln an Apotheken ausgeliefert hat und die dafür notwendigen Anlagen bereits vorweisen konnte: So müssen bis September ausreichende Lagerkapazitäten innerhalb Deutschlands nachgewiesen werden. „Die Lagerung des Vertragsprodukts muss separiert nach Typen und Herstellern und getrennt von anderen Betäubungsmitteln, bei nicht mehr als 25 °C erfolgen“, hieß es in der Ausschreibung.

Mindestens zehn Kubikmeter Cannabis müssen Platz finden und jederzeit mindestens die Menge gelagert werden, die den voraussichtlichen Zwei-Wochen-Bedarf abdeckt. Die Lagerung muss dabei unter Beachtung der Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 BtMG stattfinden, also bereits zertifiziert sein. Ein Neueinsteiger hätte demnach auch gar keine Chance gehabt.

Dass die genauen Modalitäten des Vertriebs an die Apotheken noch nicht feststehen, dürfte nach jetzigem Stand zu keiner Verzögerung führen: Bisher wurde ohnehin noch keine Ernte eingefahren. Sie hat sich um mindestens ein Jahr verschoben, weil sich die Ausschreibung zum Anbau aufgrund von Rechtsstreitigkeiten über fast zwei Jahre hinzog: Ende März 2018 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Vergabeverfahren gestoppt und dem BfArM untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Der Grund: Das BfArM habe die Frist im Vergabeverfahren zu kurz bemessen. Vier Monate später folgte dann die Neuauflage mit erhöhter Menge. Doch auch bei der Bekanntgabe dieses Zuschlags Mitte April 2019 musste das BfArM einen Wermutstropfen schlucken: Wegen der Beschwerde eines unterlegenen Bieters konnten nur 9 der 13 Lose vergeben werden. Erst als der Bewerber seinen Nachprüfantrag zurückgezogen hatte, konnten die restlichen vier Lose im Mai 2019 vergeben werden. Die erste Ernte soll nun Ende 2020 eingefahren werden. Immerhin die Ausschreibung für den Vertrieb lief reibungslos.

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