Versandapotheken

Bestnote heißt noch nichts Alexander Müller, 18.04.2012 13:52 Uhr

Berlin - 

Die Versandapotheke Mycare darf sich nicht als Testsieger bewerben, ohne auf das konkrete Testergebnis hinzuweisen. Denn der Hinweis „Bestnote“ ist aus Sicht des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) irreführend, weil Mycare 2010 nur die Note „befriedigend“ erhalten hatte. Sieger bei Stiftung Warentest war Mycare nämlich nur, weil die anderen 22 getesteten Versandapotheken noch schlechter abgeschnitten hatten. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

 

Mycare hatte im Verfahren vorgebracht, dass der Hinweis auf die Note 2,6 eindeutig sei, auch wenn das Prädikat „befriedigend“ fehle. Aus Sicht der vzbv kann dagegen beim Verbraucher der Eindruck entstehen, Mycare biete einen überdurchschnittlichen Service.

Die Richter sahen in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Zwar seien die Angaben für sich genommen korrekt, die selektive Wiedergabe des Testergebnisses sei aber irreführend. „Auch wenn die Beklagte also im Vergleich mit ihren Konkurrenten an der Spitze liegt, sind ihre Leistungen – gemessen an den Anforderungen der Stiftung Warentest – nur 'befriedigend'“, heißt es in der jetzt bekannt gewordenen Begründung des Urteils vom 27. Oktober 2011.

Die Note als Zahlwert reichte den Richtern nicht aus, weil Verbraucher dies nicht in jedem Fall richtig einordnen könnten. So sei etwa bei Hotels eine höhere Zahl an Sternen ein Zeichen für mehr Komfort. Der Bezug zum Schulnotensystem ist laut OLG nur mit dem Prädikat „befriedigend“ eindeutig.

Von der Werbung sieht das OLG auch die Interessen der Apotheker berührt. Denn ein durchschnittlicher Verbraucher könnte sich gegen Versandapotheken entscheiden, wenn er erkenne, dass selbst die Leistung einer der besten Versandapotheken lediglich befriedigend sei. Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.