Bestellplattform

Pascoe lässt Kunden vorbestellen Alexander Müller, 29.07.2014 10:46 Uhr

Berlin - 

Der Phytohersteller Pascoe lässt Kunden neuerdings online in Apotheken vorbestellen. Dazu kooperiert das Familienunternehmen aus Gießen mit der Bestellplattform Aponow von Ordermed-Gründer Markus Bönig. Alle Apotheken können auf diese Weise online angefragt werden – auch wenn sie das gar nicht möchten.

Bei Aponow können Kunden über eine Postleitzahlsuche eine Apotheke in ihrer Nähe aussuchen und eine Vorbestellung über das gewünschte Medikament auslösen. Die Apotheker erhält dann von Aponow ein Fax und muss sich innerhalb von zwei Stunden bei dem Kunden melden. Ansonsten wird dieser automatisch gebeten, eine andere Apotheke auszuwählen. Als Option kann der Kunde auswählen, sich das Medikament liefern zu lassen. Ob oder zu welchen Konditionen die Apotheke diesen Service anbietet, kann sie selbst entscheiden.

Pascoe hat Aponow auf seiner Internetseite eingebunden. Bei jeder Produktbeschreibung wird auch die Bestellplattform angezeigt. Der Kunde wird über diesen Link in den Pascoe-Shop bei Aponow weitergeleitet und kann dort weitere Produkte des Herstellers in einer beliebigen Apotheke vorbestellen.

Firmenchefin Annette Pascoe freut sich über den neuen Service: „Damit verbinden wir die Vorzüge aus der Online-Welt mit dem Vorteil einer persönlichen Beratung und dem Wunsch nach schneller Verfügbarkeit unserer Arzneimittel. Gleichzeitig stärken wir mit dem neuen System den Abverkauf in den lokalen Apotheken.“

Für Aponow-Chef Bönig ist die Kooperation mit Herstellern der nächste Schritt, um sein neues Projekt bekannter zu machen. Weitere Unternehmen sollen zeitnah hinzukommen. Bei dem Schwesterportal „Klick A“ gibt es bereits Kooperationen zu den Produkten Mega Red (Reckitt Benckiser), Aronia+ (Ursapharm) und Energy Boost (Weber & Weber). Dabei können die Kunden nur jeweils dieses Produkt bestellen, teilweise gibt es aber auch Links zu Versandapotheken.

Für Aponow plant Bönig in Kürze eine groß angelegte Werbekampagne mit Medien der Springer-Presse. Bis dahin sollten allerdings die letzten Kinderkrankheiten des Projekts möglichst verschwinden: Für einige Postleitzahlgebiete in Ostdeutschland, die mit einer „0“ beginnen, funktioniert derzeit die Apothekensuche nicht. Auch berichten Apotheker, dass ihre Apotheke in dem Verzeichnis nicht angezeigt werde, andere längst geschlossene Apotheken dagegen schon.

Und es gibt Apotheken, die bei Aponow geführt werden, dies aber eigentlich nicht möchten. Sie haben sich bewusst gegen einen Internetauftritt entschieden und werden mit Aponow jetzt ungefragt online gestellt. Laut Bönig haben einzelne Apotheken die Löschung von der Plattform verlangt. Der Unternehmer wird diesem Wunsch aber nach einer internen Prüfung nicht nachkommen – trotz angedrohter Abmahnungen.

Aus Sicht von Bönig und seinem Anwalt Dr. Morton Douglas handelt es sich bei Aponow nämlich nicht um einen Marktplatz, sondern um ein Verzeichnis, ähnlich einem Telefonbuch. Die Kunden könnten bei Aponow keine Bestellungen auslösen, sondern lediglich eine Anfrage stellen. Als Gewerbetreibende müssten sich Apotheker mit Anfragen auseinandersetzen und hätten demnach auch keinen Anspruch auf Löschung, so das Argument.

Um sich diesbezüglich voll abzusichern, soll Aponow um einen Notdienstfinder erweitert werden. Für Notfälle müsse das Verzeichnis schließlich vollständig sein, so Bönig. Die neue Funktion soll im August kommen.

Mindestens eine Abmahnung hat Aponow schon erhalten, dabei ging es aber unter anderem um die Preisauszeichnung. Hier hat Bönig schon korrigiert. Bei OTC-Präparaten ohne unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird neuerdings ein AEP ausgewiesen. Gemeint ist der Apothekenerstattungspreis, also der in der Software hinterlegte Preis für den Fall, dass die Krankenkassen ausnahmsweise für ein OTC-Produkt zahlen.

Mit den Preisen ist es bei Aponow ohnehin so eine Sache. Da die Plattform die Angebote der jeweiligen Apotheke nicht kennt, wird immer derselbe Preis ausgewiesen – der UVP oder eben der AEP. Erst wenn die Bestellung zustande kommt, erfährt der Kunde, was er tatsächlich für seine Arzneimittel bezahlen muss. In der Regel dürfte es für Kunden aber eine positive Überraschung geben.