Bestellportale

Aponow: Kein Schutz vor Apothekenliste

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Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ärzte kein Recht darauf haben, von einem Bewertungsportal gelöscht zu werden. Das Urteil dürfte auch für Apotheker Relevanz haben. Gestärkt fühlt man sich bei Aponow. Über das Portal können Patienten bei jeder Apotheke Arzneimittel bestellen – egal, ob die Apotheke dies wünscht oder nicht.

Der BGH hatte im Streit um Jameda entschieden, dass ein Eintrag in dem Bewertungsportal nicht die Privatsphäre, sondern nur die „Sozialsphäre“ der Mediziner berühre. Als niedergelassener Arzt stelle man sich dem freiem Wettbewerb. Deswegen sei der Schutz des Persönlichkeitsrechts nicht stark ausgeprägt.

Ordermed-Gründer und Aponow-Geschäftsführer Bönig erklärt: „Wir sind der Meinung, das gilt genauso für Aponow.“ Das Interesse des Betreibers der Plattform sei größer als das Interesse der Apotheker.

Bei Aponow können Patienten Medikamente vorbestellen. Sie wählen das gewünschte OTC-Präparat und anschließend anhand ihrer Postleitzahl eine der umliegenden Apotheken. In der Datenbank werden alle Apotheken gelistet. Die vom Patienten bestimmte Apotheke erhält ein Fax mit der Vorbestellung. Der eigentliche Kaufvorgang findet bei der Übergabe zwischen Patient und Apotheke statt.

Schon vor dem Start hatten einige Apotheker angekündigt, nicht in der Datenbank gelistet sein zu wollen. Laut Bönig haben etwa zehn Apotheker die Löschung beantragt, keiner habe juristische Schritte eingeleitet, weil die Daten nicht gelöscht worden seien. Probleme juristischer Art hat Bönig vor allem mit Versandapotheken.

Bönig selbst hatte die Bodyguard-Apotheke (Einhorn-Apotheke, Pforzheim) abgemahnt, weil diese ihren Kunden nur beim Einreichen eines Rezeptes oder ab einem OTC-Mindestbestellwert die Versandgebühr von 3,95 Euro erlässt. Dies sei ein unzulässiger Rx-Bonus, argumentierte Bönig. Die Bodyguard-Apotheke hielt dagegen, sie sehe keinen Unterschied zwischen dem Gratisversand und dem kostenlosen Botendienst der Vor-Ort-Apotheken.

In einem zweiten Verfahren geht es um Markenrechte : Die Berliner Versandapotheke Aponeo warf Bönig vor, dass Aponow dem eigenen Namen zu ähnlich sei. „Ich habe das genauso erwartet – dass es Ärger von Versandapotheken gibt“, sagt Bönig. Er hat es sich auf die Fahne geschrieben, mit seinen Diensten Ordermed, Aponow und dem Projekt „Apothekenzentriertes Versorgungsmodell“ die Apotheken vor Ort gegen den Versandhandel zu positionieren.

Insgesamt ist Bönig mit der Entwicklung von Aponow zufrieden: Bislang habe es rund 800 Bestellungen bei 710 Apotheken gegeben – dabei habe man mit der Werbung bei den Endkunden noch gar nicht begonnen.

Auch Hersteller können Aponow einbinden und somit Patienten das beworbene Präparat sofort bestellen lassen. Eines der ersten Unternehmen, das dieses Verfahren nutzt, ist Pascoe. Der Phytohersteller lässt seit Juli seine Kunden online vorbestellen. Pascoe und Aponow haben die Kooperation nun ausgeweitet und werben ab Mitte Oktober gemeinsam in verschiedenen Publikumsmedien, dafür erhält der Hersteller einen „Zuschuss in signifikanter Höhe“, so Bönig.

Das Bestellportal soll nun weiter ausgebaut werden: Kunden sollen Apotheken künftig bewerten können, sodass – wie etwa bei ebay oder Amazon – Sternchen an die Apotheken vergeben werden. Um die Bewertung einzuführen, braucht es laut Bönig zunächst eine gewisse Zahl an Meinungen von Kunden. Er hofft aber, das neue Tool schon bald einführen zu können.

Derweil hat Bönig für Aponow weitere Kooperationen vereinbart: In Hamburg sowie Hannover und Magdeburg wird den Apotheken, die eine Faxbestellung über Aponow erhalten, ein lokaler Bringdienst angeboten, der die Medikamente für fünf bis sechs Euro ausliefert. Das Angebot ist für Apotheken gedacht, die keinen eigenen Botendienst haben. Die Kosten für den Dienst können die Apotheker Bönig zufolge entweder selbst zahlen oder den Patienten in Rechnung stellen – das bleibe jeder Apotheke selbst überlassen. In weiteren 20 Großstädten ist Bönig nach eigenen Angaben in Gesprächen mit weiteren Bringdiensten.

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