Apotheken, die durch die Insolvenz des Reimporteurs Beragena geschädigt sind, müssen ihre Ansprüche beim Sachwalter geltend machen. Noch ist kein Handeln erforderlich.
Es geht um den Ausgleich von Herstellerrabatten, die durch die Kassen bei der Abrechnung einbehalten und den Apotheken im Nachhinein durch das Unternehmen erstattet werden. Um welche Summe es geht, kann Rechtsanwalt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner, der das Unternehmen in dieser Phase begleitet, noch nicht sagen: „Hierzu können wir derzeit keine Aussage treffen.“
Dafür hat er eine konkrete Information, wie Apotheken weiter vorgehen sollen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. „Eine offizielle Forderungsanmeldung von Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO ist erst nach Verfahrenseröffnung (voraussichtlich zum 1. November 2022) bei dem Sachwalter möglich. Diese muss seitens des Forderungsinhabers erfolgen.“
Beragena ist bereits der zweite Fall innerhalb eines Jahres, in dem Apotheken aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unfreiwillig zum Gläubiger geworden sind. 2021 war der Reimporteur Docpharm in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Zuletzt hatte die Abda in ihrer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) noch einmal ihre Forderung erneuert, die Regelung zu ändern und die Apotheken von der Inkasso-Pflicht zu befreien. Außerdem wurde ein Disagio von 3 Prozent für den Aufwand gefordert.
Beragena befindet sich seit 18. August in einer vorläufigen Eigenverwaltung. „Insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten von EU-Arzneimitteln haben dazu geführt, dass die Geschäftsführung beim zuständigen Amtsgericht Baden-Baden einen entsprechenden Antrag gestellt hat“, so Enkler. Das Gericht sei dem Antrag gefolgt und habe mit Beschluss vom 18. August die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Ziel des Verfahrens sei es, das mittelständische Familienunternehmen in zweiter Generation zu sanieren und zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb werde unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Tobias Wahl von Anchor Rechtsanwälte, unverändert fortgeführt. „Beragena ist weiterhin vollumfänglich handlungsfähig und in der gewohnten Qualität lieferfähig.“
Herstellerrabatte resultierend aus der Zeit bis zum 17. August dürften aber aus rechtlichen Gründen nicht ausgeglichen werden; diese Forderungen seien nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Hier muss offenbar jede Apotheke einzeln aktiv werden, da die Rechenzentren nur in deren Auftrag tätig sind.
Herstellerrabatte resultierend aus der Zeit ab dem 18. August würden dagegen unverändert und wie bisher gewohnt bezahlt. „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Großhandelskunden und Apotheken“, so die Eigenverwaltung.
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