Neuer Warnhinweis nach Todesfall

Bayer: Iberogast-Anwenderin hatte Vorerkrankung

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Berlin -

Bayer passt die Warnhinweise zu Iberogast an – nachdem das BfArM neue Verdachtsfälle zur lebertoxischen Wirkung ins Feld geführt hatte. Trotzdem legt der Konzern Wert auf die Feststellung, dass die Prüfung des Falls noch andauert und dass bei der verstorbenen Patientin womöglich Vorerkrankungen vorlagen. Die scharfe Kritik der grünen Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche weist Bayer daher zurück.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verlangt von Bayer schon länger eine Anpassung der Warnhinweise für das Schöllkraut-haltige Magenmittel. Unter den neuen Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Iberogast ist ein im Juli 2018 bekannt gewordener Fall eines Leberversagens mit Lebertransplantation, der tödlich endete. Schulz-Asche hatte den Fall so zusammengefasst: „Bayer gibt Widerstand gegen Aufnahme von Warnungen zu Nebenwirkungen nach Tod von Patienten auf.“

Bayer hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC keine Details zu dem neu aufgetauchten Fall preisgeben wollen, findet die Darstellung der Abgeordneten aber jedenfalls verkürzt. Denn Schulz-Asche habe in ihrer Stellungnahme geäußert, dass erst ein Todesfall zum Einlenken des Pharmariesen geführt habe und dass dies ein verheerendes Bild auf dessen Einstellung zum Patientenwohl werfe.

„Bayer betont, dass dieser gemeldete Fall derzeit für das Unternehmen noch nicht abschließend bewertbar ist. Nach dem aktuellen Kenntnisstand von Bayer waren bei der Patientin Vorerkrankungen bekannt, die für den Krankheitsverlauf relevant sein könnten“, kommentiert ein Sprecher.

Im Übrigen widersprechen man dem Vorwurf der Gesundheitspolitikerin, Bayer habe eine verheerende Einstellung zum Patientenwohl. Die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher habe für das Unternehmen stets die höchste Priorität. „Wir bevorzugen eine faktisch basierte Diskussion, die im Sinne und zum Nutzen aller ist“, so die Breitseite gegen Schulz-Asche.

Dennoch hatte sich Bayer den Vorgaben des BfArM schließlich gebeugt. Denn die Behörde hatte ernst gemacht und hätte nach Bekanntwerden der neuen Fälle im Klageverfahren den Sofortvollzug beantragt. Daraufhin kündigte Bayer an, innerhalb von vier Wochen einen Warnhinweis in Bezug auf ein hepatotoxisches Risiko aufzunehmen. Auch in Schwangerschaft und Stillzeit darf das pflanzliche Arzneimittel zur Behandlung von funktionellen Magen- und Darmerkrankungen wie Reizmagen und Reizdarm nicht mehr angewendet werden.

Laut Bayer bleibt das Nutzen-Risiko Verhältnis zwar weiterhin positiv. Trotzdem dürften Apotheken sich und ihre Kunden schon aufgrund der öffentlichen Debatte gezielt über Alternativen informieren.

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