Unkrautvernichter

Bayer bleibt bei Glyphosat-Klagen hart

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St. Louis -

Bayer gibt sich nach dem millionenschweren Urteil im ersten Glyphosat-Prozess zugunsten eines Krebspatienten kämpferisch. Der Konzern will Vergleiche mit Klägern aber nicht grundsätzlich ausschließen. „Wir werden uns mit allen Mitteln in diesem Rechtskomplex verteidigen, und zwar entschieden“, sagte Bayer-Chef Werner Baumann in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri. Er verwies abermals auf „mehr als 800 wissenschaftliche Studien“, die belegten, dass der Unkrautvernichter Glyphosat sicher sei.

Es sei zwar vorstellbar, sich in ganz bestimmten Fällen zu einigen, wenn die Kosten für die Prozessvorbereitung und Verteidigung der nächsten Monate höher wären als die Kosten für einen Vergleich. Dies wäre dann jedoch eine rein wirtschaftliche Entscheidung, so Baumann.

Der Kläger im ersten Glyphosat-Prozess, Dewayne Johnson, führt seinen Lymphdrüsenkrebs auf seinen Umgang mit dem Unkrautvernichter während seines Jobs als Platzwart an kalifornischen Schulen zurück. Eine Geschworenen-Jury hatte Johnson im August zunächst 289 Millionen US-Dollar (255 Millionen Euro) zugesprochen. Infolge des Juryurteils hatten die Bayer-Aktien bis zu 30 Prozent an Wert verloren. Aktuell kosten sie noch rund ein Viertel weniger als damals. Das entspricht beim Börsenwert einem Minus von rund 20 Milliarden Euro.

Bayer und Monsanto fochten das Urteil zwar an, die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos senkte die Strafzahlung aber lediglich auf rund 78 Millionen Dollar. Bayer will nun in Berufung gehen und baut dabei auf eine inzwischen veränderte Rechtsstrategie.

Anders als im Fall Johnson, der vor einem Staatsgericht verhandelt wurde, landete die überwiegende Zahl der nach letztem Stand rund 8700 Fälle bei Bundesgerichten. Aufgrund der großen Zahl wurden sie in einem Verfahren gebündelt. Dabei geben die Bundesgerichte die Fälle zunächst an ein zentral bestimmtes Gericht ab. Dort werden die Fälle vorbereitet und Unterlagen sowie Aussagen aufgenommen.

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