Der Streit um Abmahnungen wegen der „Notfall Bonbons“ der Firma Murnauer ist endgültig beigelegt. Der Hersteller hat sich nach eigenen Angaben mit dem Verband Sozialer Wettbewerb geeinigt. Demnach werden die Bonbons umbenannt, dürfen aber noch ein Jahr lang in der heutigen Aufmachung verkauft werden.
Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte mehrere Berliner Apotheker wegen des Verkaufs der Notfall Bonbons abgemahnt, weil diese Bezeichnung irreführend sei. Wer sich bei dem Verband beschwert hatte, wurde nicht bekannt gegeben.
Murnauer hatte sich nach Bekanntwerden der Abmahnungen mit dem Verband Sozialer Wettbewerb in Verbindung gesetzt und zunächst eine Friedenspflicht vereinbart, um weitere Abmahnungen von Apotheken zu verhindern. Jetzt wurde der Streit endgültig beigelgt.
Demnach dürfen die im Handel befindlichen Bachblüten-Produkte mit der Bezeichnung „Notfall“ bis Ende Juni 2014 weiter uneingeschränkt verkauft werden. Der Verband Sozialer Wettbewerb wird die Produkte oder Werbemittel nicht weiter angreifen.
Diese Regelung gilt laut Murnauer auch für die abgemahnten Apotheken, selbst wenn diese eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Sollten nach Ablauf dieser Frist noch „Notfall“-Produkte im Lager sein, werden diese von Murnauer kostenfrei gegen Nachfolge-Produkte ausgetauscht.
Weil es schon in der Vergangenheit Ärger wegen der Bezeichnung „Notfall“ gegeben hatte, werden die Produkte jetzt neu gestaltet: „Selbstverständlich stehen die Nachfolge-Produkte in der bewährten Bachblütenmischung, lediglich mit anderer Bezeichnung, die den Begriff „Notfall“ ersetzt, rechtzeitig für Sie und Ihre Bachblüten-Kunden bereit, so dass der Artikel ohne Unterbrechung verfügbar bleibt“, teilt Murnauer mit. Wie die Bonbons künftig heißen sollen, wurde noch nicht verraten.
Der Hersteller bedauere die gegebenenfalls entstandene Verunsicherung und entschuldige sich bei den abgemahnten Apotheken für die Unannehmlichkeiten, heißt es in der Stellungnahme.
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