AvP-Vergleich: Nur 15 Prozent für Apotheken Patrick Hollstein, 20.09.2024 10:03 Uhr
Große Enttäuschung bei den von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken: Auch in der dritten Runde wurde nur ein geringer Betrag ausgezahlt. Wie Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mitteilt, kommen die Betroffenen insgesamt gerade einmal auf eine Quote von 15 Prozent.
„Gemäß der Rahmenvereinbarung vom 24./25. Mai 2023 wird der Treuhänder Dr. Bero-Alexander Lau am 20. September 2024 die dritte Auszahlung an die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Offizinapotheken vornehmen“, so Hoos. „Dabei wird insgesamt ein Betrag in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro ausgezahlt, was einer Quote von etwa 3,4 Prozent entspricht.“
Und weiter heißt es: Nach dieser abschließenden Auszahlung aus der Rahmenvereinbarung haben die beigetretenen Apotheken insgesamt Zahlungen in Höhe von rund 15,4 Prozent auf ihre offenen Forderungen erhalten.“
Konkret: Insgesamt hatten die dem Vergleich beigetretenen Apotheken Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro angemeldet, bislang wurden rund 47,4 Millionen Euro überwiesen.
In einem nächsten Schritt soll eine Abschlagsverteilung an alle Insolvenzgläubiger erfolgen, welche der Insolvenzverwalter derzeit vorbereitet. „Mit einer Vornahme der Zahlungen an die Gläubiger, die mit dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht abgestimmt werden muss, kann spätestens im ersten Quartal 2025 gerechnet werden.“
34 Millionen Euro im Januar
Ende Januar hatten die Apotheken die erste von drei vereinbarten Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen, entsprechend ergab sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent. In der ersten Runde gingen 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Geldern erst an den Treuhänder und dann an die Apotheken. Separiert wurden vorher die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beitreten wollten oder durften. Sie sollen der Insolvenzmasse zufließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.
3 Millionen Euro im März
Die zweite Zahlung Ende März hatte für Enttäuschung gesorgt. Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen standen damals für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von 3,3 Millionen Euro überwiesen wurde.
Von den nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesenen Geldern wurden im zweiten Schritt 35 Prozent der auf die Rezepte der beigetretenen Apotheken entfallenden Gelder ausgezahlt. Offenbar hatten die Kassen also gerade einmal rund zehn Millionen Euro überwiesen.
Laut Hoos lag die geringe Höhe der Auszahlungen in dieser Runde in erster Linie an der Abstimmung mit den Kostenträgern: „Die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegten Gelder müssen zugeordnet werden, wofür wir auf detaillierte Informationen von den Krankenkassen angewiesen sind. Vorher kann eine Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.“
Enttäuschte Erwartungen
Eigentlich hatten die Apotheken auf eine Quote von mindestens 40 Prozent gehofft, eine solche Größenordnung hatte der Insolvenzverwalter jedenfalls zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen. Festlegen wollte sich Hoos zuletzt wegen der vielen offenen Fragen nicht.
Vor der Ausschüttung an die Gläubiger sehen die an der Abwicklung Beteiligten ihr Geld. Alleine der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erhält zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.
Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro, die Apotheken sind die größte Gruppe unter den Betroffenen. Mit dem Vergleich hatten sie auf die sogenannte Aussonderung verzichtet. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten hatten, waren mit individuellen Angeboten gelockt worden. Dagegen war für Apotheken, deren Klage auf Aussonderung rechtskräftig abgewiesen wurde, kein Beitritt mehr möglich.