Die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken warten auf den dritten Abschlag, der für September angekündigt wurde. Jetzt soll es so weit sein: „Die Auszahlung der Tranche erfolgt morgen und sollte Anfang der kommenden Woche auf den Konten der Apotheken eingehen“, bestätigt Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos auf Nachfrage.
Details zur Ausschüttung wollte Hoos zunächst nicht machen. Die Zahlung des Treuhänders an die Offizinapotheken umfasst gemäß Vereinbarung verschiedene Positionen:
Ende Januar hatten die Apotheken die erste von drei vereinbarten Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen, entsprechend ergab sich eine Quote von etwa 10,9 Prozent. In der ersten Runde gingen 25 Prozent der auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Geldern erst an den Treuhänder und dann an die Apotheken. Separiert wurden vorher die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beitreten wollten oder durften. Sie sollen der Insolvenzmasse zufließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.
Die zweite Zahlung Ende März hatte für Enttäuschung gesorgt. Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro standen damals für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von rund drei Millionen Euro überwiesen wurde.
Von den nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesenen Geldern wurden im zweiten Schritt 35 Prozent der auf die Rezepte der beigetretenen Apotheken entfallenden Gelder ausgezahlt. Offenbar hatten die Kassen also gerade einmal rund zehn Millionen Euro überwiesen.
Laut Hoos lag die geringe Höhe der Auszahlungen in dieser Runde in erster Linie an der Abstimmung mit den Kostenträgern: „Die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegten Gelder müssen zugeordnet werden, wofür wir auf detaillierte Informationen von den Krankenkassen angewiesen sind. Vorher kann eine Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.“
Schließlich will der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.
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