Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt

AvP-Insolvenzverwalter sieht Notlage der Apotheken

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Berlin -

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den vorläufigen Insolvenzverwalter für AvP bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos von der Düsseldorfer Kanzlei White & Case ist jetzt für das Rechenzentrum zuständig. Gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärte er, was jetzt seine ersten Schritte sind.

Hoos wurde vom Gericht gestern um 14.54 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bereits am Nachmittag hat er sich mit den Anwälten des Rechenzentrums und insbesondere mit dem von der BaFin bestellten Sonderbeauftragten Ralf Bauer ausgetauscht. Heute ab 10 Uhr wird er sich dann zum ersten Mal im Unternehmen vor Ort einen Überblick verschaffen.

„Zu Beginn des Verfahrens steht – wie in jedem Insolvenzverfahren – die Frage, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann“, so Hoos gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Das kann ich jetzt noch nicht sagen. Wir werden aber schnellstmöglich eine Entscheidung treffen und diese auch kommunizieren“, versicherte der Anwalt. Denn jedem sei klar, wie wichtig diese Dienstleistung für die Apotheken ist.

Ob und wann die Apotheken an ihr Geld kommen, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Jetzt gehe es im ersten Schritt um die Frage: „Wie macht man weiter?“ Im zweiten Schritt werde geklärt, was in der Vergangenheit passiert ist: „Wer ist verantwortlich für die aktuelle Situation? Sind Gelder abgeflossen? Wem stehen diese zu?“, beschreibt Hoos den weiteren Prozess.

Technisch bedeutet die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass alle Verfügungen über das Vermögen von AvP nur noch mit seiner Zustiummung wirksam sind. Damit ist auch Apotheken und allen anderen Marktteilnehmern verboten, Zahlungen an das Rechenzentrum zu leisten – selbst die Kassen müssten also an den Insolvenzverwalter zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Gericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von AvP einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Hoos ist bei White & Case im Bereich Insolvenzverwaltung und Sanierung tätig. Er wird nach Angaben seiner Kanzlei regelmäßig von Gerichten im Rhein-Ruhr-Gebiet als Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt und berät auch zu Restrukturierungen, dem Kauf insolventer Gesellschaften oder als Gläubiger in Insolvenzverfahren.

Zu den großen Fällen, die Hoos als Insolvenzverwalter begleitet hat, zählen der Rohrhersteller Duisburg Special Tubes (2018), das Handelsunternehmen PTC Germany (2018), die Automobilzulieferer Kemmerich-Gruppe (2016) und Oehmetic (2016), der Ski-Klub Bayer Uerdingen 1955 (2016) und Hans Zimmer Maschinenbau (2014).

 

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