AvP: Hoos verteidigt Quote für Apotheken Patrick Hollstein, 20.09.2024 15:53 Uhr
AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos verteidigt die geringe Vorabausschüttung für Apotheken: „Wir hatten keine Prognose bezüglich der Höhe der Vergleichszahlungen getroffen. Daher kann ich die Erwartung der Offizinapotheken nicht einschätzen.“
Insgesamt haben die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Apotheken bislang eine Quote von rund 15,4 Prozent auf ihre Forderungen erhalten. Ausschlaggebend für die Höhe der dritten Abschlagszahlung sei die Zuordnung der bei den Treuhändern von den Kostenträgern hinterlegten Beträge gewesen.
Eine weitere Vergleichszahlung an die beigetretenen Offizinapotheken wird es nicht geben. Hoos verweist auf die Rahmenvereinbarung, die allen beigetretenen Apotheken vorliegt. „Zu Beginn des nächsten Jahres wird es jedoch an alle Gläubiger eine Vorabausschüttung auf die Quote geben, von der auch die Apotheken profitieren werden. In diese werden unter anderem auch die an die Masse ausgezahlten Vergleichsbeiträge aus der Rahmenvereinbarung einfließen.“
Hoos weist darauf hin, dass bislang in den noch anhängigen Rechtsstreiten sämtliche Gerichte die Aus- oder Absonderungsrechte der Apotheken vollumfänglich abgelehnt hätten. „Somit ist die in der Rahmenvereinbarung getroffene Aufteilung der streitgegenständlichen Beträge zwischen der Insolvenzasse und den Apotheken für letztere grundsätzlich sehr vorteilhaft. Hinzu kommt die zeitliche Beschleunigung der Auszahlungen und der Vorabausschüttung.“