Insolvenzverschleppung & mehr

AvP durchsucht: Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte

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Berlin -

Wegen der Pleite des Rechenzentrums AvP ermittelt jetzt die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Wie die Behörde mitteilte geht es um den Verdacht der Insolvenzverschleppung und Bankrott, Bilanz- und Urkundenfälschung, Betrug sowie Untreue gegen fünf Beschuldigte aus der Führungsebene der Unternehmensgruppe sowie aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter.

Am heutigen Tag fanden laut Staatsanwaltschaft Durchsuchungen in insgesamt 15 Objekten statt. Es handele sich dabei sowohl um private als auch firmeneigene Objekte. „Die Auswertung von Beweismitteln, insbesondere Vernehmungen und Aussagen, ergaben die Notwendigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Details werden aufgrund der Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten nicht genannt.

Die Ermittlungen gehen laut Staatsanwaltschaft zurück auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die im September 2020 eingegangen sei und stünden im Zusammenhang mit der mittlerweile eingetretenen Insolvenz der Unternehmensgruppe AvP.

Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass „Erträge verbucht worden sind, die es tatsächlich nicht gegeben hat, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auf dem Markt besser dargestellt wurde als sie tatsächlich war, der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist, sachfremde Verfügungen während der bereits eingetretenen Insolvenz vorgenommen worden sind sowie sachfremde Entnahmen von Firmenkonten zugunsten einzelner Beschuldigter vorgenommen wurden“.

Bislang war bekannt gewesen, dass sich die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang der Insolvenz richteten. Im November war außerdem bekannt geworden, dass die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen den früheren AvP-Manager Rolf Clemens bereits im August Anklage wegen Untreue erhoben hatte. Es geht dabei um Geheimkonten und illegale Entnahmen im Umfang von mehr als 800.000 Euro, die von verschiedenen AvP-Firmen für die private Lebensführung abgezweigt worden sein sollen. Es droht eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte aber betont, dass die beiden Verfahren in keinem direkten Zusammenhang zueinander stünden. Geschädigte der Vorwürfe gegen Clemens wegen Untreue sind aber Gesellschaften der Unternehmensgruppe AvP. Die Untreue-Anklage erfolgte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am 12. August 2020, also rund einen Monat vor der AvP-Insolvenz. Die Zustellung der Anklage sei aber erst später erfolgt und damit eine Bestätigung erst im November möglich.

AvP wurde lange Zeit von Rolf Clemens geführt, bis er im April dieses Jahres gehen musste. Er war nicht nur Geschäftsführer bei AvP, sondern auch bei der Schwesterfirma Dialog im Gesundheitswesen (DIG). Laut Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos wurde immer wieder Geld auf ein von der DIG geführtes Konto bei der Düsseldorfer Sparkasse überwiesen, das aber weder bei dieser Gesellschaft noch bei AvP in den Büchern war.

Vielmehr hatte auch die Sparkasse den Verdacht, dass Clemens das Konto für private Zwecke benutzte. „Bei dem betreffenden Konto handelte es sich also offenbar um eine ‚schwarze Kasse‘“, vermerkte Hoos in seinem Bericht. Die Bank selbst hatte im August 2018 Anzeige wegen Geldwäsche gestellt, daraufhin hatte AvP im April 2019 die Staatsanwaltschaft im Haus, doch offenbar wurde Clemens zu diesem Zeitpunkt noch gedeckt.

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