AvP-Apotheken: Die Lage spitzt sich zu APOTHEKE ADHOC, 07.10.2020 11:18 Uhr
Das öffentliche Interesse an der AvP-Pleite war überschaubar, die Kommentatoren in den Medien sahen die Branche überwiegend in der Lage, sich selbst zu helfen. Doch für die betroffenen Apotheken spitzt sich die Lage immer weiter zu. Lieferanten drehen den Hahn ab, es gibt erste Insolvenzen.
Es war ein Zufall, der ein neues Licht auf die Folgen des AvP-Skandals warf: Eine Apothekerin aus Berlin hielt dem Phoenix-Fahrer die Tür auf – und der berichtete im Vorbeigehen, dass er ja jetzt Feierabend habe, weil er andere Kunden auf seiner Tour derzeit gar nicht mehr anfahren müsse. Und wieder andere Apotheken – angeblich 60 von insgesamt 150 betroffenen Kollegen alleine in Berlin – erhielten Ware derzeit nur gegen Vorkasse.
Wie valide solche Angaben sind, lässt sich nicht überprüfen. Phoenix kann und will sich nicht zu Einzelheiten von Geschäftsbeziehungen äußern. „Bezogen auf AvP sind wir uns der kritischen Marktsituation vieler Apotheken bewusst, die unverschuldet mit dieser Problematik konfrontiert worden sind“, so ein Sprecher. „Wir haben bisher und werden weiterhin partnerschaftlich mit unseren Kunden zusammenarbeiten, um individuell geeignete Lösungen zu finden, damit wir diese außerordentlichen Herausforderungen gemeinsam bewältigen können.“
Solche Statements hört man seit Bekanntwerden des AvP-Desasters immer wieder. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass die Zeit der Rücksichtnahme irgendwann vorbei ist. Die Großhändler müssen ihr eigenes Debitorenmanagement verschärft in den Blick nehmen, um nicht selbst in Finanzierungs- oder Liquiditätsprobleme zu geraten. Dazu kommt: Rechtlich sind Stundungen als Lieferkredite zwar zulässig – aber nur für eine gewisse Zeit. Ist der Bezug zur Lieferung der Ware nicht mehr zu erkennen, ist von Kreditgeschäften auszugehen, und dafür braucht es eine Banklizenz.
Außerdem müssen die Lieferanten ihre Ansprüche gegenüber den Apotheken geltend machen – was diese trotz der derzeitigen Sonderregelungen in die Insolvenz treiben könnte. Wohl auch aus diesem Grund ziehen die ersten Großhändler und sonstigen Gläubiger derzeit die Reißleine – insbesondere bei Apotheken, die sich schon in der Vergangenheit nur mit Valuta über Wasser halten konnten oder die mit ihren Abschlagszahlungen mitunter andere Löcher als die Dekadenzahlung stopfen mussten. Dass sich die Spreu vom Weizen trennt, hört man derzeit häufiger – und das bis zu 500 Apotheken durch AvP in den Abgrund gerissen werden könnten.
Tatsächlich gibt es bereits die ersten Fälle. Ein Steuerberater berichtet von einem Mandanten, der schon in Eigenverwaltung war und durch AvP 50.000 Euro verloren hat. Weil ihn in dieser Lage kein Rechenzentrum mehr nehmen wollte, musste er in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden.
Ein anderer Steuerberater rechnet damit, dass er Ende der Woche für einen Mandanten Insolvenz anmelden muss. Und ein weiterer Kollege hat den Antrag Anfang dieser Woche gestellt – hier ging es um einen Apotheker, der sich vor nicht allzu langer Zeit selbstständig gemacht hat und dem nach den Ausfällen von AvP seine hohen Kredite zum Verhängnis geworden sind.
Es geht dabei keinesfalls nur um kleine Apotheken, für die 100.000 Euro eine Existenzgefährdung darstellen. Gerade Kollegen mit vielen Hochpreisern fehlen auf die Schnelle hohe Beträge, die sich ohne nicht so einfach überbrücken lassen. AvP hatte einen Marktanteil von 17 Prozent nach Kunden, aber 25 Prozent nach Abrechnungsvolumen – und damit viele große Apotheken. Teilweise geht es um Millionensummen, die auf kurzfristig refinanziert werden müssen. Gerade bei Überbrückungskrediten schlagen hohe Zinsen zu Buche – sofern sie überhaupt gewährt werden.
Denn ohne ausreichende Bonität dürfen die Apotheken nicht auf Hilfe hoffen. So kündigte die Bürgschaftsbank Berlin zwar Unterstützung an, forderte die Apotheken aber auf, Jahresabschlüsse für zwei Jahre, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, eine Rentabilitätsplanung für zwei Jahre sowie eine Selbstauskunft und Kopien aller Kreditverträge vorzulegen.