Gerichtsurteil

Avastin im „Off-Label-Use“ zulässig

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Der Pharmakonzern Novartis muss im Streit um die Verordnung seines Medikaments Lucentis (Ranibizumab), das als einziges Mittel zur Behandlung der altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD) zugelassen ist, erneut einen Rückschlag hinnehmen. Das Düsseldorfer Sozialgericht erklärte einen Vertrag, in dem sich Augenärzte gegenüber Krankenkassen verpflichteten hatten, überwiegend das Alternativpräparat Avastin (Bevacizumab) zu verschreiben, für zulässig. Das Darmpräparat wird im „Off-Label-Use“ ebenfalls erfolgreich bei AMD eingesetzt. Novartis hatte den Vertrag angegriffen, weil er nach Konzernauffassung einem Boykott seines Medikaments gleichkomme, erklärte ein Gerichtssprecher.

Dies sah das Gericht im Hauptsacheverfahren wie schon in seiner Einstweiligen Entscheidung anders, bestätigte der Sprecher. Da der Vertrag das Verschreiben von Lucentis nicht verhindere, sei er zulässig. Zwar sehe das Gesundheitsrecht vor, dass ein Medikament ohne Zulassung nur verordnet werden darf, wenn es kein wirksames Zugelassenes gibt, aber: „Bei Mehrkosten von 1,4 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung spielt auch deren Stabilität eine große Rolle“, so das Gericht.

Beide Medikamente waren von der US-Firma Genentech entwickelt worden. Eine Behandlung kostet mit Avastin 600 Euro, mit Lucentis fast 15.000 Euro. Im Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Patienten behandelt. Kritikern vermuten, dass Roche absichtlich keine Zulassung seines Medikaments Avastin als Augenheilmittel beantragt, um den Lucentis-Markt von Novartis zu schützen. Roche gehört zu einem Drittel dem Pharma-Riesen Novartis. Beide haben ihren Sitz in Basel.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte Roche aufgefordert, einen Zulassungsantrag zu stellen. Schmidt hatte gemeinsam mit der AOK außerdem erwogen, den Antrag auf Zulassung durch Krankenkassen stellen zu lassen. Im Juni schloss Novartis schließlich einen Vertrag mit der AOK: Danach zahlen sieben der insgesamt 15 Ortskrankenkassen bis zu einer festgelegten Obergrenze die Therapiekosten, alle darüber liegenden Ausgaben werden von Novartis übernommen.

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