Cholesterinsenker

Australien: Crestor verliert Patentschutz

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Berlin -

Der Pharmakonzern AstraZeneca verliert in Australien für sein Cholesterinsenker Crestor (Rosuvastatin) drei Patente. Der Beschluss des Bundesgerichts hat für andere Länder allerdings keine Auswirkung.

Bei dem Patentstreit ging es unter anderen um ein Formulierungspatent, das erst 2020 auslaufen sollte. Ein weiteres Patent bezog sich auf die Anwendung bei Patienten mit heterozygoter familiärer Hypercholesterinämie. Bis 2021 war hier der ursprüngliche Patentschutz festgelegt. Das dritte umstrittene Patent bezieht sich auf das Anwendungsgebiet Hypercholesterinämie. Auch hier galt ein Patentschutz bis 2020.

Der Gesamtumsatz von Crestor betrug im vergangenem Jahr in Australien etwa 350 Millionen US-Dollar. AstraZeneca wird nun weitere rechtliche Schritte prüfen. In Deutschland spielt der HMG-CoA-Reduktasehemmer eine untergeordnete Rolle: 2011 lag die Anzahl der Verordnungen für Kassenpatienten laut Arzneiverordnungs-Report bei knapp 26.000 und damit weit hinter den anderen HMG-CoA-Hemmern wie Simvastatin, Pravastatin, Fluvastatin, Lovastatin und Atorvastatin.

Bereits 2010 hatte der Konzern in den USA um Crestor kämpfen müssen. Das US-Gericht des Bundesstaates Delaware hatte den Patentschutz allerdings bestätigt. Die Generikahersteller wollten ein entsprechendes Präparat auf den Markt bringen und argumentierten vor den Richtern, dass Crestor keine Innovation und der Patentschutz daher hinfällig sei.

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