Aurora launcht zwei neue Cannabissorten Alexandra Negt, 25.06.2020 15:04 Uhr
Eine gute Cannabistherapie hängt auch mit der verschriebenen Blüte zusammen. Jeder Patient benötigt ein individuelles Verhältnis an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Um auch die Patienten optimal versorgen zu können, die einen hohen THC-Gehalt bei gleichzeitig niedrigem CBD-Gehalt benötigen, hat Aurora zwei neue Cannabissorten mit ins Sortiment aufgenommen. Ab sofort verfügt der kanadische Cannabisproduzent über die beiden Sorten Aurora 22/1 und Aurora 20/1. Gerade Patienten mit Depressionen und Angstzuständen würden zumeist auf Sorten mit hohem THC-Gehalt ansprechen.
Um die Patienten noch individueller mit Cannabis versorgen zu können, hat Aurora zwei neue Cannabissorten mit ins Sortiment aufgenommen. Das bestehende Sortiment wird um die Sorten Aurora 20/1 und 22/1 erweitert. Beide Sorten besitzen einen sehr geringen CBD-Gehalt unter 1 Prozent. Der THC-Gehalt beträgt 22 beziehungsweise 20 Prozent.
Bei Aurora 22/1 handelt es sich um eine medizinale Cannabisblüten des Kultivars Luminarium. Das Terpenprofil setzt sich hauptsächlich aus Terpinolen (18 Prozent), β-Myrcen (17 Prozent), α-Pinen (13 Prozent) und β-Pinen (13 Prozent) zusammen. Anwendungsstudien zeigen, dass diese Sorte mit hohem THC-Gehalt bei Depressionen, Angstzuständen und Schmerzen sinnvoll eingesetzt werden kann. Bei Aurora 20/1 handelt es sich um eine Blüte des Kultivars Sedamen. Es sind folgende Terpene enthalten: β-Caryophyllen (17 Prozent), β-Myrcen (26 Prozent), Limonen (17 Prozent) und β-Pinen (11 Prozent) zusammen. Dieser Sorte werden positive Effekte bei Schlafstörungen, Schmerzen und Appetitverlust zugeschrieben, so Aurora.
„Durch diese medizinisch sinnvolle Erweiterung leistet Aurora einen wichtigen Beitrag, den Bedürfnissen der Patienten und somit auch ihren Ärzten noch besser gerecht zu werden und damit den Patienten eine individuell abgestimmte Therapie anbieten zu können“, so Dr. Axel Gille, Geschäftsführer von Aurora Deutschland. „Aurora 22/1 und 20/1 zeichnen sich durch eine verlässliche Wirkstoffkonzentration und konsistente Terpenprofile aus und geben Ärzten Sicherheit für eine gleichbleibende Patientenversorgung.“
Aurora Academy
Mit der Aurora Academy hat der kanadische Cannabisproduzent eine Plattform zur Wissensvertiefung gegründet. Mit Hilfe von verschiedenen Formaten sollen alle Fragen von Ärzten, Apothekern und PTA zum Thema Medizinalcannabis geklärt werden können. Das Unternehmen möchte über aktuelle Entwicklungen schnellstmöglich informieren, egal ob es sich um das Therapieregime oder die Verarbeitung der Ausgangsstoffe handelt. Die Inhalte stehen für Fachkräfte in einem geschützten Bereich zur Verfügung. „Die Inhalte der Weiterbildungsplattform Aurora Academy werden durch unser Medical-Education-Team in Zusammenarbeit mit Meinungsbildnern ausgehend vom Informationsbedarf der Ärzte, Apotheker und medizinischen Fachpersonals rund um das Thema Medizinal-Cannabis definiert“, sagt Dr. Sandra Bütow, Leiterin Marketing & Medical Education. „Damit tragen wir gezielt dazu bei, die aktuelle Lage der Patientenversorgung und deren Sicherheit zu verbessern.“
Fördermitglied des VCA
Aurora ist seit Mai Fördermitglied des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA). Der Cannabishersteller will das Ziel des Verbandes, die bessere Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Großhändlern sowie der Politik zu verbessern, unterstützen. Als übergeordnetes Ziel steht die bessere Versorgung der Patienten. „Durch unser Engagement im VCA-Fachverband tragen wir als Hersteller und Vertreiber von Cannabis-Arzneimitteln dazu bei, gemeinsame Positionen im Sinne der Patienten voranzutreiben“, so Gille. „Die Therapie mit Medizinal-Cannabis, als getrocknete Blüte oder als Vollextrakt, kann höchst individuell angepasst werden und bietet vor allem schwer erkrankten Menschen eine wichtige zusätzliche Therapieoption. Damit Betroffene in ausreichendem Maße davon profitieren können, muss in Deutschland noch viel passieren – Hürden müssen abgebaut werden. Im Verbund mit den Cannabis versorgenden Apotheken werden wir uns dafür einsetzen.“
Der VCA reagierte auf die zuletzt veröffentlichten neuen Regelungen zur Taxierung von Cannabisrezepten mit gespaltener Meinung: „Die Cannabis abgebenden und versorgenden Apotheken konnten sich in keinster Weise aktiv auf die neue Abrechnungsregelung vorbereiten.“ Um ein großes Durcheinander gerade aufgrund der aktuellen Situation zu vermeiden, forderte der VCA Mitte April „eine Friedenspflicht für Retaxationen bis zum 1. Juli 2020.“ Dies würde auch den Softwarehäusern mehr Zeit geben, die neuen Abrechnungsregelungen in die Software zu implementieren.