Kein Apothekenkunde muss noch einmal in die Apotheke kommen, weil sein Rabattarzneimittel gerade nicht vorrätig ist. Auch AOKen und BKKen erlauben das Setzen der Sonder-PZN.
Der AOK-Bundesverband hat den Apothekerverbänden mitgeteilt, dass die Rabattverträge nur noch eingeschränkt umgesetzt werden müssen. Grundsätzlich müsse ein Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben werden; hat die Apotheke das rabattierte Arzneimittel nicht auf Lager, darf aber auf eine Bestellung verzichtet und ein möglichst preisgünstiges Arzneimittel abgegeben werden. Die Vereinbarungen gelten zunächst begrenzt bis zum 30. April.
Nach wie vor sind dabei die Formalitäten gemäß Rahmenvertrag einzuhalten; neben dem Sonderkennzeichen 02567024 sowie Faktor 5 (Verstoß gegen Rabattvertrag) beziehungsweise Faktor 6 (Verstoß gegen Rabattvertrag und Preisgünstigkeit) soll eine handschriftliche Begründung wie „Covid“ aufgebracht und abgezeichnet werden.
Auch die Kassendienstleister SpectrumK und GWQ haben eine entsprechende Erklärung abgegeben: Dies soll Apotheken eine „unbürokratische Flexibilität, in dieser Ausnahmesituation direkte Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren“, ermöglichen.
Zur Bewertung der Lieferfähigkeit stehen beide Unternehmen auch in engem Austausch mit der Industrie: Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen könne die Lieferfähigkeit mit wenigen Ausnahmen in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel als „stabil“ bezeichnet werden, so ein Sprecher der GWQ. Damit scheine die Bevorratungslogistik der Apotheken vorerst gesichert, so dass beide Unternehmen auch zunächst nicht von einem signifikanten Anstieg des Austauschs ausgehen. Die Entwicklung sei aber nicht prognostizierbar. Aus diesem Grund wurde die Empfehlung ebenfalls zunächst nur bis zum 30. April ausgesprochen.
Die beiden Unternehmen bekräftigen ihre „hohe Wertschätzung und Dankbarkeit für die herausragende Arbeit“ der Apothekenteams in dieser „einzigartigen, alle Partner der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung extrem fordernden Situation“. „Dafür gebührt ihnen großer Dank und die Unterstützung über unbürokratische und die Versorgung der Versicherten zuverlässig sicherstellende Regelungen.
Zuvor hatten AOK Rheinland/Hamburg, die Ersatzkassen, die Knappschaft und die IKK classic entsprechende Erklärungen abgegeben. Hans-Walter Schneider, Vorstand der BKK Pfalz, sagte: „Die BKK Pfalz tut alles, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Mit dieser Regelung schützen wir besonders ältere Menschen, Patienten mit Vorerkrankungen und chronisch Kranke und entlasten die Beschäftigten in den Apotheken.“
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