Erstattungsfähige DiGA

AU-Schein.de: Jetzt auch App-Rezepte für 1 Euro

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Berlin -

Dr. Can Ansay hat sich das nächste Geschäftsmodell ausgedacht, mit dem er sich unter Apothekern und Ärzten mal wieder einigen Gegenwind einhandeln dürfte: Keine zwei Wochen, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten beiden erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gelistet hat, bringt der Gründer des umstrittenen Portals AU-Schein.de dafür ein eigenes Angebot auf den Markt: Für einen Euro können sich Patienten im Portal „Apps auf Rezept.com“ Verordnungen ausstellen lassen.

Allein schon, sich die Domain „appsaufrezept.com“ zu sichern, kann kein schlechter Schachzug gewesen sein: Auf der Internetseite sollen sich Patienten – wie der Name schon sagt – künftig die Rezepte zu den Apps holen können, die von den Krankenkassen erstattet werden. Bisher ist nur eine der zwei Apps verfügbar, die bereits gelistet sind: Kalmeda. Die App soll es Patienten ermöglichen, einen Tinnitus auf Basis einer kognitiven Verhaltenstherapie von zuhause aus selbst zu therapieren.

Auf dem Portal füllt der Patient, ohne dass er sich vorher registrieren muss, einen Online-Fragebogen aus, den ein Tele-Arzt gegebenenfalls durch Rückfragen verifiziert. Kassenpatienten können dann eine Gebühr von einem Euro sofort das ausgestellte Rezept als PDF-Datei mit einem SMS-Code herunterladen und die App kostenlos nutzen. Neben der mit 2-Faktor-Authentisierung gesicherten PDF-Datei kann der Patient sich das Rezept optional auch per Post zusenden lassen. Auf Anfrage löst der Tele-Arzt zudem für den Patienten das Rezept automatisiert bei der Krankenkasse ein gegen den später nötigen Freischalt-Code.

Bei Apps, die künftig und für andere Erkrankungen kommen, sollen weitere Sicherheitsbarrieren eingebaut werden, erklärt Ansay auf Nachfrage: „Bei Erkrankungen, die über den Online-Fragebogen nicht zweifelsfrei festzustellen sind, muss der Patient dann bestätigen, dass er zuvor bei einem Arzt in Behandlung war und dessen Namen sowie Kontaktdaten angeben. Der Patient muss also die Möglichkeit einräumen, dass wir nachfragen und es ist konkret geplant, dass wir diese Angaben auch nachprüfen.“

Das Missbrauchspotential sei bisher außerordentlich gering, gibt Ansay zu bedenken: Es handele sich schließlich nicht um Arzneimittel. „Die Risiken dieser Apps sind ja sehr überschaubar. Niemand kann zu Schaden kommen, wenn er eine App falsch anwendet. Weiterverkaufen kann man die Anwendung ebenfalls nicht. Auch deshalb sind Online-Fragebögen besonders gut für Apps auf Rezept geeignet.“ Patienten mit besonderen Risiken sollen wiederum durch den Fragebogen ausgesiebt werden.

Rechtliche Hindernisse sieht Ansay, selbst promovierter Jurist, ebenfalls nicht. Patienten könnten sich auch selbst an ihre Krankenkassen wenden und sich ohne Rezept eine App erstatten lassen, nur sei dieser Prozess sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich. Da helfe er nun ab: „Es ist ja vom Gesetzgeber gewollt, dass Apps auf Rezept einen Push erhalten und wir tragen dazu bei. Unsere Anwendung steigert die Effizienz extrem“, sagt Ansay. Kooperationen mit App-Anbietern gebe es nicht. Die sind für die Verordnung nicht notwendig und seien auch nicht geplant. Künftig soll sich auf der Seite aber ein umfangreiches Verzeichnis der erstattungsfähigen Apps finden, inklusive aller technischen Informationen zu den Apps, Testberichten sowie dem elektronischen Beipackzettel. Die automatisierte Befragung der Nutzer ermögliche zudem eine standardisierte Qualitätsbewertung aller Apps und den evidenzbasierten Nachweis positiver Versorgungseffekte – hier will Ansay nach eigenen Angaben künftig auch einen Beitrag zur Studienlage leisten.

Ansay plant, das Modell künftig weiter hoch zu skalieren: Bisher erhalten Nutzer die Verordnung von den Ärzten, die auch bei AU-Schein.de die Krankschreibungen ausstellen. Künftig solle appsaufrezept.com aber allen Ärzten als kostenlose Anwendung zur Verfügung stehen – und so auch deren Akzeptanz erhöhen. Dass sich im Gesundheitswesen von seinem neuen Geschäftsmodell manche auf den Schlips getreten fühlen könnten, ist Ansay nämlich durchaus bewusst. „Ja, das erwarte ich“, sagt er. „Ich finde es aber auch gut, dass es in der Öffentlichkeit kritische begleitet wird und wichtige Nachfragen gestellt werden.“ Letztlich werde die Anwendung aber auch den niedergelassenen Ärzten nutzen, ist er sicher.

 

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