Der britische Pharmakonzern AstraZeneca konnte vor Gericht einen wichtigen Sieg verbuchen: Das US-Gericht des Bundesstaates Delaware bestätigte den Patentschutz des Blutfettsenkers Crestor (Rosuvastatin). Demnach läuft das Patent für den umsatzstarken Wirkstoff nicht vor 2016 aus.
2007 hatten neun Generikahersteller Anträge für die Zulassung von Crestor-Generika gestellt. Acht von ihnen hatten die Patentinhaber AstraZeneca und der japanische Hersteller Shionogi daraufhin wegen Patentverletzung verklagt.
Ursprünglich hatte Shionogi das Patent für Rosuvastatin angemeldet. Die Generikahersteller argumentierten vor Gericht, Crestor sei keine Innovation gewesen und der Patentschutz deshalb ungültig. Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht und bestätigte den Patentschutz von Crestor.
AstraZeneca hatte mit dem Medikament im vergangenen Jahr 4,5 Milliarden Dollar (etwa 3,6 Milliarden Euro) umgesetzt. Damit gehört Crestor zu den drei erfolgreichsten Medikamenten des Unternehmens direkt nach dem Magenmittel Nexium und dem Neuroleptikum Seroquel.
APOTHEKE ADHOC Debatte