Thrombozytenaggregationshemmer

AstraZeneca kritisiert Prüfverfahren Benjamin Rohrer, 04.10.2011 18:43 Uhr

Berlin - 

Der britische Pharmakonzern AstraZeneca kritisiert Teile der Dossierbewertung seines Arzneimittels Brilique (Ticagrelor). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte dem Thrombozytenaggregationshemmer einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ nur in einer Subgruppe des„Akuten Koronarsyndroms“ zugesprochen. AstraZeneca hatte allerdings auch auf einen Zusatznutzen in drei weiteren Indikationsgruppen gehofft. Wie schon andere Hersteller zuvor kritisiert der Konzern insbesondere die Wahl der Vergleichstherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Laut IQWiG beschränkt sich der Zusatznutzen von Brilique plus Acetylsalicylsäure (ASS) auf Patienten mit Herzinfarkt ohne sogenannte ST-Streckenhebungen und auf Patienten mit instabiler Angina pectoris - nach Angaben des Herstellers betrifft dies rund 75 Prozent aller Kassenpatienten mit Akutem Koronarsyndrom. Für die Behandlung von Patienten mit dem ST-Streckenhebungsinfarkt (STEMI) sind laut IQWiG die vorgelegten Daten nicht ausreichend.

„Diese Einschätzung ist strittig und maßgeblich auf die Wahl der Vergleichstherapie in dieser Subgruppe durch den G-BA zurückzuführen“, teilt der Pharmakonzern mit. Nur für die erste Indikation wählte der G-BA als Vergleichstherapie Clopidogrel plus ASS, in den anderen Gruppen wurde Brilique unter anderem mit Prasugrel verglichen.

AstraZeneca weist darauf hin, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) Brilique in allen Indikationsgruppen einen Zusatznutzen bescheinigt. Anders als der G-BA habe die EMA ausschließlich Clopidogrel plus ASS als Vergleichstherapie gewählt. Auch in England, Wales, Dänemark und Schottland hätten die Erstattungsgremien im Vergleich mit Clopidogrel plus ASS bereits einen klaren Zusatznutzen festgestellt.

Bei AstraZeneca will man das Gutachten des IQWiG nun „intensiv prüfen“. In der Stellungnahme für den G-BA werde der Konzern dafür eintreten, „dass sich der in allen Patientengruppen nachgewiesene Mortalitätsvorteil in der Bewertung niederschlagen wird“, sagte Dr. Claus Runge, Mitglied der Geschäftsleitung bei AstraZeneca.