Bayer wird sich wegen Mirena (Levonorgestrel) vor dem Bundesgericht in Philadelphia rechtfertigen müssen: Eine Frau hat gegen den Pharmakonzern vor vier Tagen eine Klage eingereicht: Die Spirale hatte sich bei ihr nur durch eine Operation entfernen lassen. Angeblich soll der Pharmakonzern nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt haben.
Details sind Bayer noch nicht bekannt: Bis dato liege keine Klage vor, sagt eine Konzernsprecherin. Auch zur Häufigkeit dieser Nebenwirkung könne keine Aussage gemacht werden. Generell sei das Problem als unerwünschte Arzneimittelwirkung bekannt, auch gebe es Spontanmeldungen über diese Komplikation.
Mirena ist seit 2000 in den USA zugelassen. In Deutschland wurde 1996 die Zulassung für die Spirale erteilt. In der Fachinformation sind als mögliche Nebenwirkungen Bauchhöhlenschwangerschaften, Ovarialzysten und Perforation der Gebärmutter aufgenommen.
In Diskussion steht derzeit auch das Bayer-Präparat Diane-35 (Ethinylestradiol/Cyproteronacetat). In Frankreich soll das Kontrazeptivum für den Tod von vier Frauen verantwortlich sein. Die französische Arzneimittelaufsichtsbehörde ANSM registrierte 125 weitere Fälle von nicht-tödlichen arteriellen und venösen Thrombosen.
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