Dass die Noweda mehrere Apotheker in ihrem Kampf gegen den Arzneimittelautomaten von Hüffenhardt unterstützt, schmeckt DocMorris gar nicht. Von Rechtsmissbrauch sprachen die Vertreter beim Verhandlungstermin am Landgericht Mosbach (LG). Auch ein Wettbewerbsverhältnis sieht die Versandapotheke nicht.
Drei Apotheker aus der Region wollen sich mit dem Automaten nicht abfinden. Beate Rock, Inhaberin der Rock-Apotheken in Kirchhardt und Bad Rappenau, Dagmar Schäfer von der Schildwach-Apotheke in Epfenbach, und Thomas Grzesiak, Inhaber der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim, mahnten DocMorris wegen des Betriebs des Terminals ab. Da die Versandapotheke erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgab, ging der Fall vor Gericht.
Obwohl die Apotheken im Umkreis von 7 bis 15 Kilometern angesiedelt sind und eine Apotheke mit einer Rezeptsammelstelle sogar in Hüffenhardt vor Ort ist, wollte DocMorris von einer Konkurrenzsituation nichts wissen: Beim Gerichtstermin behaupteten die Vertreter, dass es einem Wettbewerbsverhältnis fehle.
Die Argumente könnten zum Bumerang werden, denn als Versandapotheke ist DocMorris überregional präsent – und steht damit theoretisch im Wettbewerb zu jeder Präsenzapotheke. Dass die Vertreter vor Gericht auf die lokale Präsenz in Hüffenhardt abstellten, spricht gegen die Argumentation, es handele sich um eine Spielart des Versandhandels. „Die Anwälte argumentierten klar in Richtung Offizinapotheke“, sagt ein Prozessbeobachter.
Noch mehr ärgert sich DocMorris über die Unterstützung der Apotheker durch die Noweda. Nicht die Belange der Apotheker stünden im Vordergrund, sondern Fremdinteressen, so die Versandapotheke. Die Anwälte versuchten im Verfahren, einen Rechtsmissbrauch zu konstruieren.
Ansonsten ging es bei Termin vor der Zivilkammer vor allem um technische Details, Neuigkeiten waren nicht zu erfahren. Die Richterin hatte bereits in der vergangenen Woche als Vorsitzende der Handelskammer die Verhandlung im Prozess des Landesapothekerverbandes (LAV) gegen DocMorris geführt, kannte sich im Thema also bereits aus.
Am 21. Juni wird das Urteil verkündet. Am selben Tag wird ein weiterer Fall verhandelt, in dem ein Apotheker gegen die Versandapotheke vorgeht. Eine Woche zuvor fällt bereits die Entscheidung in dem parallelen Verfahren, das der LAV führt.
Vor einer Woche hatten die Vertreter von DocMorris zu Protokoll gegeben, dass die Versandapotheke nicht Mieter der Betriebsräume ist, sondern die Tochterfirma Tanimis. Auch das Lager gehöre nicht DocMorris, sondern dem beliefernden deutschen Großhändler. Der Eigentumsübergang finde erst im Moment des Etikettierens kurz vor der Abgabe statt.
Der Anwalt des Apothekerverbands, Dr. Timo Kieser von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer, fragte nach: Wie denn die vorgeschriebene Prüfung der Fertigarzneimittel erfolge, wenn das Lager vom Großhändler befüllt und geführt werde? Ganz einfach, erwiderten die DocMorris-Vertreter: Die Ware werde erst nach Heerlen gefahren, dort geprüft und dann nach Hüffenhardt transportiert. Sehr glaubhaft kam das Beobachtern zufolge nicht rüber – auch wenn vor dem Hintergrund der geringen Nachfrage wohl bislang nicht allzu oft aufgefüllt werden musste.
DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde seinen Abgabeautomaten eröffnet. Zwar ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe das Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden; allerdings will DocMorris auch hier eine Freigabe bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erstreiten.
Je nach Ausgang der Eilverfahren bleibt das Terminal dann bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschlossen oder in Betrieb. DocMorris muss beide Verfahren gewinnen, um das Terminal in Zukunft zu betreiben. Nicht weniger als die Apothekenpflicht steht auf dem Spiel.
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