Der Streit um die Hilfsmittel-Clearingstelle in Westfalen-Lippe droht zu eskalieren: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) bereitet eine Klage gegen das Rechenzentrum ARZ Haan vor. Es geht um die Nutzungsrechte der Software für die Clearingstelle.
Vor rund acht Jahren war beim AVWL die Idee für die Clearingstelle entstanden. Der Verband wollte seine Mitglieder beim Stellen von Hilfsmittelanträgen unterstützen. Mit der technischen Umsetzung wurde seinerzeit das ARZ Haan beauftragt, an dem der AVWL derzeit noch als Gesellschafter beteiligt ist. Beim Rechenzentrum wurde eine entsprechende Software entwickelt – ein klassisches Gemeinschaftsprojekt also.
Die Dienstleistung haben zwischenzeitlich auch 13 weitere Landesapothekerverbände (LAV) in Anspruch genommen. Der AVWL beansprucht für seine Miturheberschaft Sonderkonditionen für die Nutzung der Clearingstelle.
Vor rund einem Jahr hatte das ARZ Haan jedoch alle Verträge mit den LAV gekündigt – der Service sei nicht mehr kostendeckend gewesen, hieß es. Den neuen Vertrag zu veränderten Konditionen wollte der AVWL aber nicht unterschreiben, in Münster fühlte man sich übervorteilt. Anfang des Monats hat der Verband dann die Trennung bekannt gegeben.
Der AVWL arbeitet jetzt an einer eigenen Software-Lösung, was aber vermutlich noch bis zum Herbst dauert. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Verband wohl auch zähneknirschend die neuen Konditionen des Rechenzentrums akzeptiert. Aber anscheinend wollte sich der ehemalige Partner auf diese Übergangslösung nicht einlassen.
Das ARZ Haan will den Apothekern den Service ab April gegen eine Gebühr in Eigenregie anbieten. Das wiederum will der AVWL nicht hinnehmen. Schon als sich ein Scheitern der Verhandlungen abzeichnete, hatte der Verband mit rechtlichen Schritten gedroht. Diese werden jetzt offenbar in die Tat umgesetzt. Die Klage soll demnächst eingereicht werden.
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