Großhandelskonditionen

Apothekerverband „borgt sich“ AEP-Checkliste

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Berlin -

Die Apothekerverbände unterstützen ihre Mitglieder satzungsgemäß in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Da die Einkaufskonditionen fraglos ein wichtiger Baustein für den Erfolg einer Apotheke sind, ist auch hier jede Hilfe willkommen. In diesem Sinne unterstützt auch der Saarländische Apothekerverband (SAV) seine Mitglieder – wenn auch nicht ganz frei von Parteilichkeit.

Im aktuellen Rundschreiben des Verbands heißt es unter Sonstiges: „Checkliste zu Großhandels-Angeboten“. Diese finde sich in der Anlage „Anhand der Checkliste kann (ansatzweise) die Seriosität des Großhandels-Angebotes gegengecheckt werden“, heißt es zur Erklärung.

Die beigefügte Liste umfasst zehn nützliche Tipps zur Kontrolle der Großhandelsangebote. Darunter sind allgemeine Fragen zur Transparenz der Rechnung sowie Spezialthemen wie der Dauerbrenner Handelsspannenausgleich. Der Apotheker kann jede Frage mit JA oder NEIN beantworten und damit sehr übersichtlich die Tauglichkeit des Angebots prüfen.

So weit, so gut. Nur ist der nützliche Leitfaden eigentlich nicht vom SAV, sondern vom Großhändler AEP. Der Anbieter aus Alzenau hatte die Checkliste entwickelt, um Kunden und solche, die es werden sollen, von der eigenen Einheitskondition zu überzeugen. Mit der Liste sollten die Apotheker der Konkurrenz besser auf den Zahn fühlen können.

Der SAV verbindet mit der Weitergabe keinerlei Empfehlung, die Checkliste verweist auch an keiner Stelle auf AEP. Und der Großhändler hat seinerseits überhaupt kein Problem damit, dass sich der Verband seine Aufstellung geborgt hat. Hinter den Inhalten steht man in Alzenau schließlich immer noch. Und so sieht der Fragebogen aus:

  • Ist das Angebot schriftlich, dauerhaft und rechtsverbindlich?
    (Wenn nein: Wie wollen Sie die Einhaltung der Zusagen kontrollieren?)
  • Wurde auf einen Handelsspannenausgleich verzichtet?
    (Wenn nein, werden Sie für die stetige Verteuerung von Arzneimitteln mit einer erheblichen Verschlechterung Ihrer Kondition bestraft, sobald Ihr durchschnittlicher Packungswert über circa 21 Euro liegt!)
  • Wurde auf die Einspielung von Angebotskonzepten verzichtet?
    (Wenn nein, erhalten Sie auf circa 40 Prozent des Umsatzes keinen Skonto!)
  • Wurde auf Sortimentsausschlüsse verzichtet? (BtM, Kühlartikel, Kontingentartikel)
    (Wenn nein, erhalten Sie auf circa 10 Prozent des Umsatzes weder Rabatt noch Skonto!)
  • Ist das Angebot frei von jeglichen Gebühren auch im Bereich Retouren?
    (Wenn nein: Sind diese gerechtfertigt oder einfach pauschal erhoben?)
  • Ist die Großhandelsrechnung transparent und verständlich?
    (Wenn nein: Zahlt der Großhandel die Kontrolle, z.B. durch die Treuhand?)
  • Erfolgt die Rabattberechnung im Rx & Non-Rx Segment auf Basis der Lauer Taxe?
    (Wenn nein, erhalten Sie lediglich eine Berechnung auf Faktura bzw. HAP! Eine valide Preiskalkulation im NRX-Bereich ist damit nicht mehr möglich!)
  • Wurde auf Umsatzstufen und durchschnittliche Packungswerte verzichtet?
    (Wenn nein: Erreichen Sie die Ziele auch problemlos in schwachen Monaten z.B. im Sommer?)
  • Ist die Teilnahme an Kooperationen kostenfrei?
    (Wenn nein: Haben Sie einen messbaren Nutzen oder ist es nur ein Bindungsinstrument des Großhandels?)
  • Wie hoch ist die reale Rx-Kondition bei „normalem Mix und normalem Durchschnittspreis (~ 24 €)“
    in Prozent? Bekomme ich das schriftlich?
    (Wenn nein, wird die versprochene Kondition sicherlich von der realen Kondition abweichen!)

AEP selbst setzt auf eine einheitliche Kondition ohne Ausschlüsse und hat daher ein natürliches Interesse, die Mischkalkulation der Mitbewerber zu hinterfragen. Die rechtfertigen ihre Konditionenmodelle damit, dass individuelle Vereinbarungen mit Apothekern am Ende gerechter für alle seien.

Natürlich weiß jeder Inhaber, dass Rabatt und Skonto bei dieser Vereinbarung nicht alles sind. Meistens gibt es Ausschlüsse oder zusätzliche Gebühren, die die Einkaufskonditionen drücken. AEP hatte in der Vergangenheit einmal rund 1200 Rechnungen von Konkurrenten geprüft. Die realen Konditionen hätten meist deutlich unter den versprochenen gelegen, hieß es.

Ob das Gezerre um die Konditionen überhaupt eine Zukunft hat, ist ungewiss. Die Gutachter im auf Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) schlagen nämlich nicht nur eine schmerzhafte Reform des Apothekenhonorars vor, sondern wollen auch die Großhandelsrabatte streichen. Das Fixum der Lieferanten soll auf 94 Cent erhöht und von der Rabattierung ausgenommen werden. Für Preisnachlässe zur Verfügung stünde dann nur noch ein gekürzter variabler Honoraranteil von 0,54 Prozent auf den Arzneimittelpreis. Aber noch ist das Gutachten nicht offiziell, geschweige denn in konkrete Gesetzgebungsvorhaben eingeflossen.

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