Unzulässige Datenverarbeitung

Apotheker haften für Amazon Patrick Hollstein, 03.04.2025 14:59 Uhr

Berlin - 

Apotheken, die Arzneimittel über Amazon vertreiben, haften dafür, dass der US-Riese alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Dazu zählt insbesondere eine Einverständniserklärung seitens der Kundinnen und Kunden, ohne die der Konzern keine Bestellungen weiterleiten darf.