Apotheker gewinnt gegen Apo-Discounter Patrick Hollstein, 03.03.2022 08:01 Uhr
Wem gehört das Kürzel „Apo“? Die Kapitalgesellschaft hinter der Versandapotheke Apo-Discounter hätte die Marke gerne für sich – die früher Apologistics genannte Firma firmiert seit kurzem sogar als „Apo.com Group“. Weil Apotheker Markus Kerckhoff die Domain Apo.de aber für seinen Webshop nutzt, ist zwischen beiden Parteien ein erbitterter Streit entbrannt. Vor dem Europäischen Gericht (EuG) konnte der Apotheker jetzt einen Sieg davon tragen.
Mit der Anmeldung der Marke „Apo“ war Apologistics 2010 noch gescheitert, genauso wie zuvor mit Apotheke-online.de: Dem Zeichen fehle jegliche Unterscheidungskraft, entschied das Deutsche Patent- und Markenamt und lehnte die Eintragung ab: „Apo“ sei die allgemein gebräuchliche Kurzform für Apotheke; eine Mehrdeutigkeit, wie von Apologistics behauptet, scheide bei praxisnaher Betrachtung aus.
Nunmehr meldete Apologistics die Marke Apo.de an – obwohl die bereits genutzt wurde: Kerckhoff hatte den Webshop seiner Schloss-Apotheke in Bergisch-Gladbach im März 2015 auf die Adresse umgestellt. Apologistics forderte den Apotheker im April 2016 auf, die Domain nicht mehr für das Versandgeschäft zu nutzen. Kerckhoff mahnte nun seinerseits Apologistics ab, die Wort/Bild-Marke Apo.de nicht mehr im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.
Auf verschiedenen Ebenen wurde nunmehr gestritten, Kerckhoff setzte etwa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante durch, dass die Marke „Apo“ für nichtig erklärt wurde.
Kerckhoffs Anwalt Dr. Morton Douglas ging sogar soweit, die Löschung der Marke Apo-Discounter.de zu beantragen. Und tatsächlich beschränkte das EUIPO die Eintragung auf die Bereiche Arzneimittel und Kosmetika und annullierte den Punkt „Einzelhandel mit sonstigen Gütern“.
Die Sache ging vor den EuG. Dort wurde nicht nur über markenrechtliche Feinheiten gestritten, sondern auch über die Besonderheiten des Apothekensortiments. So gab es beispielsweise einen Schlagabtausch darüber, ob Frontline nur als Chemikalie, oder auch als Haushaltsmittel einzustufen sei. Am Ende blieb Apologistics laut EuG den Nachweis schuldig, dass auch nicht apothekentypische Produkte in nennenswertem Umfang verkauft würden – sodass die Marke daher für solche Sortimente nicht geschützt werden könne.
Zwar ist bereits die Löschung der Marke anhängig, genauso wie bei Apo.de. Doch es gibt noch weitere Anmeldungen, mit denen die Marke geschützt ist. Ohnehin soll der Zusatz „Discounter“ in den Hintergrund rücken; im Fokus des Versenders steht nach wie vor „Apo“.
Entsprechend misst man der Entscheidung bei Apo.com auch keine allzu große Bedeutung bei: Gegenstand des Verfahrens sei nur eine veraltete, nicht mehr genutzte Wort-Bild-Marke gewesen. „Auf unser aktuelles Markenportfolio hat es keinen Einfluss, sodass unseren Kunden Apo-Discounter auch weiterhin erhalten bleiben wird“, so eine Sprecherin. „Auch in Zukunft stehen wir mit unseren Marken Apodiscounter und Apo.com für einen professionellen, zuverlässigen und serviceorientierten Versand von Apothekenprodukten.“
Hinzuzufügen wäre noch, dass die Apotheke im Paunsdorf Center als eigentliche Betreiberin der Versandapotheke keinerlei Rolle spielte. Aber das wäre nach dem Umzug nach Heerlen am Ende ebenfalls kalter Kaffee gewesen.
Hinter Apo.com steht der Investor THI der Familie um Tobias Hagenmeyer, der seit seinem Einstieg bereits einen dreiistelligen Millionenbetrag ins Unternehmen gepumpt hat. Den ehemaligen Eigentümern des Getriebebauers Getrag gehört damit etwas mehr als die Hälfte, der Rest liegt bei der Familie um Firmengründer Helmut Fritsch. Mit der Reichweite aller Shops ist die Gruppe die drittgrößte Versandapotheke in Deutschland. Bei flächendeckender Einführung des E-Rezepts im kommenden Jahr sei eine Verdreifachung des Jahresumsatzes von zuletzt 200 Millionen bis 2025 realistisch, so CEO Dr. Oliver Scheel.