Arzneimittelautomat

DocMorris-Prozess: Apotheker müssen warten APOTHEKE ADHOC, 31.05.2017 11:26 Uhr aktualisiert am 31.05.2017 13:23 Uhr

Berlin - 

Vor dem Landgericht Mosbach (LG) wird zur Stunde über den Arzneimittelautomaten von DocMorris verhandelt. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) will die Abgabe von OTC-Medikamenten per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Heute gab es noch keine Entscheidung, diese wird erst in zwei Wochen verkündet.

Eigentlich sollte der Termin um 10 Uhr beginnen, doch erst mit einer halben Stunden Verspätung ging es los. Nach knapp einer Stunde unterbrach die Richterin die Verhandlung, nach der Pause trug DocMorris ergänzend vor und gab eine eidesstattliche Versicherung ab. Anträge wurden gestellt, dann teilte die Richterin mit, dass sie am 14. Juni ihre Entscheidung verkünden wird.

Der LAV wollte DocMorris verbieten lassen, den Betrieb in der bisherigen Art weiterzuführen. Begründet wurde der Antrag damit, dass DocMorris, ohne hierfür eine Erlaubnis in Deutschland zu besitzen, einen Apothekenteilbetrieb unterhalte, sich der behördlichen Überwachung entziehe und hierdurch wettbewerbsrechtliche Vorteile erziele.

Die Versandapotheke argumentiert, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt ein Arzneimittelversand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe angeboten wird. DocMorris hatte entsprechend gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe lediglich die Lagerung von Arzneimitteln angezeigt.

Am kommenden Mittwoch gibt es zur gleichen Zeit den nächsten Termin – allerdings mit einem anderen Richter. Dann geht es um die Anträge von drei Apothekern aus der Region, die sich mit dem Automaten nicht abfinden wollen. Beate Rock, Inhaberin der Rock-Apotheken in Kirchhardt und Bad Rappenau, Dagmar Schäfer von der Schildwach-Apotheke in Epfenbach und Thomas Grzesiak, Inhaber der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim, mahnten DocMorris wegen des Betriebs des Terminals ab. Da die Versandapotheke erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgab, ging der Fall vor Gericht. Unterstützt werden die Apotheker von der Noweda. Der Essener Großhändler hat im Namen der Kunden eine Frankfurter Kanzlei mit der Klage beauftragt.

DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde seinen Abgabeautomaten eröffnet. Zwar ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe das Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden; allerdings will DocMorris auch hier eine Freigabe bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erstreiten.

Je nach Ausgang der Eilverfahren bleibt das Terminal dann bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschlossen oder in Betrieb. DocMorris muss beide Verfahren gewinnen, um das Terminal in Zukunft zu betreiben. Nicht weniger als die Apothekenpflicht steht auf dem Spiel.