Apothekenhonorar

Kooperationen bereit für Anamnese

, Uhr
Berlin -

Mit leichteren Krankheiten erst zum Apotheker statt zum Arzt. In der Schweiz lotst eine Krankenkasse ihre Mitglieder per Beitragsrabatt zuerst in die Offizin. Dadurch sollen Arztkosten gespart werden und die Apotheken an Kompetenz gewinnen. An der neuen Grundversicherung beteiligt sich eine Apothekenkooperation. Ein Modell für Deutschland? Interesse ist bei Verbünden zwar vorhanden, scheitern würde das Projekt nach einhelliger Meinung aber an der fehlenden Honorierung.

Bei Elac Elysée (Guten-Tag-Apotheken) sieht man in Deutschland angesichts der flächendeckenden Verbreitung von Apotheken Potenzial für ähnliche Projekte. Einzelne Apotheken könnten „Leitfunktionen“ übernehmen, von denen Patienten und das Gesundheitssystem profitieren würden, sagt Elac-Chef Frank Baer. Angestellte würden die Kunden über Jahre kennen und etwa häufig visuelle Auffälligkeiten erkennen.

Elac unterstütze Pilotprojekte etwa zum Thema Medikationsmanagement. „Auch zum 'Schweizer Modell' kann ich mir durchaus regionale Projekte vorstellen. Die Elac ist gerne dabei“, sagt Baer. Ein Hindernis sei aber die fehlende Honorierung: „Das limitierende Element wird in zahlreichen Apotheken der Kosten-Faktor sein“, sagt er. „Leider gibt das System derzeit dieser Ressource nicht genügend Raum, beziehungsweise stellt unzureichende bis gar keine Mittel zur Verfügung.“

Auch die Apothekenkooperation Linda begrüßt das Schweizer Modell: Dass Versicherungen Apotheken als starken Partner in der Versorgung sehen, könne nur gutgeheißen werden, sagt eine Sprecherin. Allerdings komme es im Detail darauf an, ob eine solche Kooperation für Apotheken durchführbar sei und zu deren positiven Entwicklung beitrage.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern mit dem Ziel einer besseren Versorgung wird bei der Sanacorp-Kooperation „Meine apotheke“ (mea) generell befürwortet. Es sei jedoch fraglich, ob das schweizerische Modell wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf Deutschland übertragbar sei, sagt ein Sanacorp-Sprecher.

Unabhängig von der Frage der Finanzierung müssten sich die Apotheker hierzulande vermutlich auf Gegenwind aus der Ärzteschaft einstellen. Erfahrungsgemäß reagieren die Medizinier empfindlich auf jede gefühlte Grenzübertretung. Schon beim Pilotprojekt zum Medikationsmanagement in Sachsen beteiligen sich kaum Ärzte, weil der Hausärzteverband gegen das Projekt gewettert hatte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollte denn auch auf Nachfrage das Schweizer Modell nicht weiter kommentieren: „Das Gesundheitswesen bei den Eidgenossen ist ja generell anders organisiert als unseres und nicht so einfach vergleichbar“, so ein Sprecher. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) will die Zusammenarbeit nicht bewerten.

Die Barmer GEK hält nichts von der Anwendung des Schweizer Models in Deutschland: Patienten verpflichtend erst zum Apotheker, statt wie gewünscht zum Arzt zu schicken, erscheine wenig sinnvoll, sagte eine Sprecherin. Die Entscheidung, ob die Beschwerden einen Arztbesuch erforderten, bleibe jedem Einzelnen überlassen. Unter Umständen setzte sich der Apotheker auch Haftungsrisiken aus. Außerdem funktioniere das Modell nur in einem Kostenerstattungstarif, wenn jeder einzelne Arztbesuch der Versicherung Geld kostet. So lange es in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip gebe, sei diese Logik nicht anwendbar.

In der Schweiz gewährt die Krankenkasse Swica ihren fast 700.000 Versicherten in einem neuen Tarif ein Versicherungsrabatt von bis zu 19 Prozent, wenn sie bei Erkrankungen zuerst einen Apotheker konsultieren. Alternativ können sie in demselben Tarif auch eine Hotline anrufen und sich telemedizinisch beraten lassen. Außerdem übernimmt die Kasse die fällige Beratungsgebühr von 15 Schweizer Franken.

Die beteiligten knapp 200 Toppharm-Apotheken verfügen über ein Beratungszimmer und seien extra geschult worden, um das Krankheitsbild des Patienten zu erfragen. Das Projekt läuft seit drei Jahren.

Etwa 75 Prozent der leichteren Krankheiten kann der Apotheker laut Toppharm allein behandeln. In 20 Prozent der Fälle wurde ein Arzt per Videoschaltung hinzugezogen. Nur für 5 Prozent der Kunden konnte nicht gleich eine Lösung gefunden werden, sie wurden an den Arzt verwiesen. An „Netcare“ können auch andere Apotheken teilnehmen. Der Tarif muss noch vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
„Handeln Sie schnell und entschlossen!“
Sofortprogramm: MVDA schreibt an Abgeordnete
Industriepartnerschaft beendet
Wegen Konditionen: Easy schmeißt Hexal raus
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Apothekenpläne: Muttis meutern bei dm
Kampagnenmotiv für Apotheken
Noventi verschickt Weihnachtsplakate

APOTHEKE ADHOC Debatte