Hochstapler im Apothekenmarkt? Lothar Klein, 04.08.2017 10:06 Uhr
Prominente Namen sorgen für Aufmerksamkeit, öffnen Türen, schaffen Kontakte und sind im Geschäftsleben viel Geld wert. Wer sich allerdings mit fremden Federn schmückt, gilt allgemein als Hochstapler – wenn nicht sogar als Betrüger. Jetzt ist ein Streit um die Rechte am weltberühmten Namen Rothschild entbrannt. Die Rothschild & Co. Group spricht Moses Gonbadi das Recht ab, den Namen der Bankiersfamilie zu führen. Gestützt auf diesen Namen will der Unternehmer in Deutschland eine Apotheken-Geschenkkarte auf den Markt bringen. Gonbadi beteuert hingegen seinen Anspruch auf die Namensführung.
Die weltbekannte Rothschild Group sehe sich aufgrund ihres besonderen Rufs immer wieder mit unberechtigten Nutzungen des Namens durch Dritte konfrontiert, meldeten sich die Anwälte der Familie Rothschild bei APOTHEKE ADHOC. Man gehe gegen unberechtigte Nutzung konsequent vor. Die Marke Rothschild sei beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Anders als von Moses Rothschild behauptet, sei er kein „Teil der bekannten Rothschild-Dynastie“.
Mit bürgerlichem Namen heiße er Gonbadi, so die Anwälte. Seit 2015 gebe es „Korrespondenz“ mit ihm wegen des Führens des Namens Rothschild. In einem früheren Fall habe Gonbadi bereits eine Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften unterzeichnet. Als Beleg legte die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer eine Melderegisterauskunft vor, nach der er in Bad Mergentheim unter dem Namen Armin Moses Gonbadi gemeldet ist.
Gonbadi versuche seit Jahren, die Berechtigung zur Namensführung zu erlangen, „nur um den Ruf des Namens ‚Rothschild‘ für seine Geschäftszwecke auszunutzen“. Er gehe dabei sogar so weit, dass er sich gerade in einem Adoptionsverfahren befinden solle: „Ein solches Vorgehen ist unredlich, nicht schützenswert und wird von unserer Mandantin nicht geduldet“, so die Anwälte.
Moses Gonbadi bestreitet, dass er je behauptet habe, sich in einem Adoptionsverfahren zu befinden. Zudem gehe es im Streit mit der Rothschildgruppe lediglich um einen Markenstreit und nicht um einen Streit bezüglich des bürgerlichen Namens Rothschild.
Nach wie vor betreibt Gonbadi unter dem Namen „Moses Rothschild Group“ eine Internetseite. Dort ist auch die Apothekenkarte zu finden. Nach Angaben der Anwälte wurde er aufgefordert, die Seite bis zum 11. August 2017 vom Netz zu nehmen. Zu sehen ist dort auch ein an das Rothschild-Wappen angelehntes Logo. Mittlerweile ist die Seite in deutlich abgespeckter Form umgezogen und firmiert unter Apothekenliebling.
Moses Gonbadi selbst besteht auf der rechtmäßigen Nutzung des Namens Rothschild. Er wolle sich „auf diese Art und Weise nicht den Mund verbieten lassen“, erklärte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. Seinerseits legte er ebenfalls behördliche Unterlagen vor: Auf einem KfZ-Schein findet sich ebenso der Doppelname Gonbadi-Rothschild wie auf einer – allerdings älteren – Meldebestätigung aus dem Jahr 2015 und einer Mitteilung des Finanzamtes über seine Steueridentifikationsnummer.
Außerdem: Für keines seiner Unternehmen laute die Firmenbezeichnung „Rothschild“. „Meine Unternehmen tragen alle neutrale Bezeichnungen und lediglich der Inhaber (Moses Rothschild) ist namentlich als Konzeptträger benannt.“ Die Nutzung des Namens beziehungsweise der Marke „Rothschild“ im gewerblichen Bereich sei eine Sache, „das Verbieten des Namens auf privater Ebene ist schlicht und einfach nicht erlaubt somit auch nicht rechtens.“
An der Glaubwürdigkeit von Gonbadi ergeben sich jedoch erhebliche Zweifel. In einer Mail an APOTHEKE ADHOC zeigte er sich mit dem veröffentlichten Beitrag zu seiner geplanten Apothekenkarte einverstanden: Er habe den Beitrag „mit Freude aufmerksam lesen können“. Abgesehen von den Fotos, „die in der Tat alles andere als vertrauenserweckend wirken“, finde er den Artikel „sehr gut“.
In einer Mail an die Anwaltskanzlei der Familie Rothschild stellt Gonbadi die Angelegenheit allerdings völlig anders dar: Darin ist von vielen Fehlern in der Recherche die Rede. Zu keinem Zeitpunkt habe er die Behauptung aufgestellt, dass er Mitglied der Bankiersfamilie sei. Er befinde sich derzeit in einem Adoptionsprozess mit David Rothschild, wohnhaft in Israel und agierend mit einigen Hotels in Deutschland. Seine Aussage, in 2. Linie von Herrn Rothschild abzustammen, beziehe sich ausdrücklich auf David Rothschild. Auch andere ihm zugesprochene Aussagen seien „absurd und entsprechen keiner Grundlage“.
Mit dieser Mail und den widersprüchlichen Aussagen konfrontiert, antwortete er auf Nachfrage, dass diese Mail an die Kanzlei „so nicht“ von ihm geschrieben worden sei. Die Mail wurde am 9. Mai versandt und trägt unter dem Text die Namenszeile Moses Gonbadi-Rothschild. Er unterschreibe niemals mit diesem Namenszug, stellte er die Echtheit der Mail in Frage. Die Anwaltskanzlei hingegen hat gegenüber APOTHEKE ADHOC die Echtheit der Mail anwaltlich versichert.
Beim Trommeln für seine Apothekenkarte nahm er es mit der Authentizität im Netz allerdings schon früher nicht immer ganz genau. Die vermeintlich bereits erfolgte Berichterstattung über das Projekt entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Luftnummer. Auch der sonstige Auftritt der „Moses Rothschild Group“ ist mit schillernd noch zurückhaltend umschrieben.
Ob und wie es mit der Apothekenkarte weitergeht, steht auf einem anderen Blatt. Die GDZ, eine Tochter der Noventi Gruppe, zu der auch das Softwarehaus Awinta gehört, kooperiert nicht mehr. Derzeit liegt das Projekt Apothekenkarte vorerst auf Eis.